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Exklusiv
Kein Rechtsanspruch auf Umsatzersatz für Gastro
Ob und wie Gastronomie, Hotels und Freizeitwirtschaft für den Lockdown zu 80 Prozent entschädigt werden, steht rechtlich auf wackeligen Beinen.
Durch den Lockdown im November fehlen Umsätze. Die Republik gleicht die Ausfälle über eine Agentur und nicht über eine Behörde aus.
© Thomas Boehm / TT
Von Reinhard Fellner
Innsbruck, Wien – Für den zweiten Lockdown hat sich die Regierung diesmal für den krisengeplagten Sektor Gastronomie, Hotellerie und Freizeitwirtschaft ein besonderes Zuckerl ausgedacht: 80 Prozent der November-Umsätze sollen ersetzt werden.