Impf-Bereitschaft der Österreicher gestiegen, Hörl positiv getestet
Die Impfbereitschaft der Menschen in Österreich ist laut einer aktuellen Umfrage unter ...
Privatzimmervermieter, die mehr als zehn Gästebetten haben, erhielten bislang keine Unterstützung. Kritik kommt von der FPÖ.
Innsbruck – Rund 16.000 Privatzimmervermieter gibt es in Tirol. Fast 14.000 von ihnen erhielten bislang keinerlei Unterstützung, obwohl auch für sie das Beherbergungsverbot gilt. Der Grund, warum in Tirol der Großteil der Privatzimmervermieter und österreichweit rund 41 Prozent keine Unterstützung erhielten: Die Anzahl der Betten ist auf zehn limitiert, das geht aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung durch die zuständige Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) hervor. Damit fielen Tausende Anbieter durch den Rost.
Nun hat das Land Tirol den „Tiroler Corona-Unterstützungsfonds für Beherbergungsbetriebe“ aufgelegt. Privatzimmervermieter, die bislang keinen Anspruch auf Unterstützung aus dem Härtefallfonds oder den Fixkostenzuschuss des Bundes haben, erhalten nun rückwirkend für das zweite Quartal einen Einmalzuschuss von 3000 Euro. Für das vierte Quartal, werde man im Jänner nachschärfen, heißt es dazu aus dem Büro der zuständigen Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf.
Überhaupt nicht zufrieden zeigt sich FPÖ-Nationalrat Gerald Hauser. „Da werden die Menschen zuerst monatelang im Stich gelassen und dann werden sie mit Peanuts abgespeist“, so Hauser gegenüber der TT. Grundsätzlich begrüße er, dass das Land jetzt zumindest versuche, den Schaden zu minimieren, allerdings sei der nachzuweisende Mindestumsatz von 20.000 Euro in Wahrheit eine Schande. „Da werden schon wieder die vielen tausend ganz kleinen Anbieter im Regen stehen gelassen“, betont Hauser. Die Landesregierung prolongiere hier eine himmelschreiende Ungerechtigkeit.
Grundsätzlich zufrieden zeigt sich Theresia Rainer, Tiroler Landesobfrau des Privatvermieter Verbands. „Wir vom Privatvermieterverband sind sehr glücklich dass wir eine Unterstützung vom Land bekommen“, so Rainer. Und auch die Umsatzgrenze sei in dieser Höhe in Ordnung. Kritik übt Rainer am Privatzimmergesetz: „Das Gesetz ist von 1959 und einfach nicht mehr zeitgemäß. Wir kämpfen hier schon seit Jahren, aber bisher vergebens.“
Die Richtlinie gilt ab 1. Dezember. Die Anträge müssen spätestens am 31. März 2021 bei der Standortagentur Tirol eingelangt sein. (hu)