Großbritannien zieht Klauseln aus Binnenmarkt-Gesetz zurück

Die britische Regierung will mehrere umstrittene Klauseln aus ihrem geplanten Binnenmarktgesetz zurückziehen und keine ähnlichen Klauseln in einen weiteren Gesetzesentwurf einbringen. Das geht aus einer Mitteilung vom Dienstag hervor. Der Gesetzesentwurf hatte bei der EU und darüber hinaus für Empörung gesorgt, weil er Abmachungen aus dem vergangenes Jahr geschlossenen Austrittsabkommen mit der Europäischen Union infrage gestellt hatte.

Besonders heikel war das, weil es in den Passagen um die Regelungen für eine offene Grenze zwischen dem britischen Nordirland und dem EU-Mitglied Irland ging. Im schlimmsten Fall wurde mit einem Wiederaufflammen der Gewalt in der ehemaligen Bürgerkriegsregion gerechnet, sollte London seinen Pflichten aus dem Abkommen nicht nachkommen.

Grund für das Einlenken sei eine Einigung über die Ausgestaltung des sogenannten Nordirland-Protokolls im Brexit-Abkommen, teilte die Regierung mit. Ein gemeinsamer Ausschuss der EU und Großbritanniens hatte sich damit befasst. „Im Lichte dieser gegenseitigen vereinbarten Lösungen wird Großbritannien die Paragrafen 44, 45 und 47 des Binnenmarktgesetzes zurückziehen“, hieß es in der Mitteilung.

In dem Protokoll ist geregelt, dass Nordirland nach dem Ende der Brexit-Übergangsphase am 31. Dezember de facto weiterhin den Regeln der europäischen Zollunion und des EU-Binnenmarkts folgt. Dadurch werden jedoch Kontrollen zwischen Nordirland und dem Rest des Vereinigten Königreichs notwendig. Mit diesem Zugeständnis hatte Premierminister Boris Johnson das Abkommen 2019 über die Ziellinie gebracht. Die Konsequenz daraus stritt er jedoch lange ab.

Zuvor hatte Premier Johnson noch gesagt, Großbritannien und die EU seien immer noch „weit voneinander entfernt“. Er sei „immer optimistisch“, doch aktuell sei „die Situation schwierig“, so Johnson am Dienstag. Angesichts der festgefahrenen Verhandlungen um einen Handelspakt nach dem Brexit hatte der britische Regierungschef am Montag angekündigt, in den kommenden Tagen persönlich nach Brüssel zu fahren und EU-Kommissionspräsidentin Ursula van der Leyen zu treffen. Wann genau, ist bisher nicht bekannt. Darüber werde kurzfristig informiert, sagte ein Kommissionssprecher.

„Unsere Freunde müssen verstehen, dass das Vereinigte Königreich die EU verlassen hat, um demokratische Kontrolle ausüben zu können“, sagte Johnson. Am Tag zuvor hatten der Premier und EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen ihre Chefunterhändler gebeten, „einen Überblick über die verbleibenden Differenzen zu erstellen, die in den kommenden Tagen persönlich besprochen werden sollen“.

Indes heißt es von EU-Chefunterhändler Michel Barnier, die EU werde für eine Vereinbarung mit Großbritannien „niemals“ ihre „Zukunft opfern“. Der von Großbritannien angestrebte Zugang zum EU-Binnenmarkt müsse an Bedingungen geknüpft sein. Barnier hatte zuvor die Europaminister der Mitgliedstaaten über den Stand der Verhandlungen informiert. Unter ihnen gebe es „vollständige Einheit“ mit Blick auf die EU-Position gegenüber London, erklärte der Franzose.

Großbritannien war Ende Jänner aus der EU ausgetreten. Bis Jahresende bleibt es aber noch im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion. Diese Übergangsphase wollten beide Seiten eigentlich nutzen, um ein Handelsabkommen auszuhandeln. Die Gespräche kommen aber seit Monaten kaum voran. Inzwischen ist die Zeit für eine rechtzeitige Ratifizierung eines möglichen Abkommens bis zum 1. Jänner schon äußerst knapp. Seit Sonntag verhandeln die Chef-Unterhändler beider Seiten wieder in Brüssel.

Differenzen gibt es noch immer in drei zentralen Bereichen. Dabei geht es um faire Wettbewerbsbedingungen, die Kontrolle der Einhaltung eines künftigen Abkommens und die Fangrechte für EU-Fischer in britischen Gewässern. Einigen Ländern wie Frankreich ist das Thema Fischerei besonders wichtig. Paris hat deshalb mit einem Veto gegen ein mögliches Abkommen gedroht.