Causa Kinderwunschklinik - Angeklagter bestreitet Vorwürfe
Der Tod einer 32-Jährigen infolge einer Behandlung in einer privaten Kinderwunschklinik in Baden ist am Mittwoch zum Hauptthema eines Prozesses am Landesgericht Wiener Neustadt geworden. Einem 64 Jahre alten Anästhesisten wird grob fahrlässige Tötung vorgeworfen. Der Mediziner hatte im Verlauf des Ermittlungsverfahrens für den Vorfall vom Juni Verantwortung übernommen, bekannte sich nun aber nicht schuldig.
Der österreichische Staatsbürger soll am 3. Juni bei Follikel-Punktionen (Anstechen der Eibläschen zur Eizellenentnahme, Anm.) Fehler bei der Verabreichung des Mittels Propofol begangen haben. Wie der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsvortrag erklärte, hatte der 64-Jährige am Tag davor ein Fläschchen mit dem Medikament benutzt. Anstatt es - wie üblich - danach zu entsorgen, transportierte der Beschuldigte das bereits geöffnete Gebinde mit nach Hause und lagerte es dort im Kühlschrank.
„Dieses Fläschchen hat er am 3. Juni wieder mitgenommen in die Babywunschklinik“, schilderte der Vertreter der Anklagebehörde. „Das war Zufall, Schicksal für mich. Das war blöd“, gab der Anästhesist zu Protokoll. In der Badener Einrichtung will der grundsätzlich in einem Wiener Spital tätige Mediziner Anfang Juni nur ausgeholfen haben. „War eine schlechte Idee für mich“, befand er trocken.
Inhaltsstoffe aus dem mit Darmkeimen kontaminierten Gebinde soll der 64-Jährige schließlich im Rahmen der Behandlung auf drei Frauen übertragen haben. Die 32-jährige Patientin starb zwei Tage später in einem Wiener Krankenhaus. Sie hatte laut Staatsanwaltschaft einen septischen Schock mit massiver Blutgerinnungsstörung erlitten, als Auslöser gilt eine Kontamination mit Keimen. Zwei weitere Frauen waren vorübergehend intensivmedizinisch betreut worden, befanden sich aber bald auf dem Weg der Genesung. In diesem Zusammenhang wird dem Facharzt für Anästhesie und Intensivmedizin fahrlässige schwere Körperverletzung vorgeworfen.
Propofol zu nutzen, das sei für ihn über 30 Jahre hinweg „nie ein Problem“ und eigentlich „so wie Fahrrad fahren“ gewesen, betonte der Arzt. Dass man bereits geöffnete Behältnisse dieses Mittels nicht erneut verwenden darf, sei ihm allerdings nicht bekannt gewesen, sagte der von Kollegen als sehr wissbegierig beschriebene Angeklagte zum Erstaunen des Einzelrichters. In fachlichen Publikationen will er in diesem Zusammenhang nicht extra nachgelesen haben, auch einen Blick in den Beipackzettel warf er vor den Behandlungen eigenen Angaben zufolge nicht.
Von den aufgetretenen Komplikationen sei er daher wie zerstört gewesen, sagte der Mediziner, der von einer „furchtbaren Sache“ sprach: „Ich bin noch immer fertig und habe kein Gedächtnis mehr.“ Dass er das Propofol nicht richtig verwendet habe, gebe er zu. „Aber das war nicht die Ursache für den Tod.“
Michael Dohr, der Verteidiger des Anästhesisten, sah dies ähnlich. Bei der 32-Jährigen sei aufgrund insgesamt 19 entnommener Eizellen eine ovarielle Hyperstimulation vorgelegen, wegen der es zu einer letztlich tödlichen Gerinnungsstörung im Körper gekommen sei. In Zweifel gezogen wurde vom Anwalt auch die Verkeimung des Medikamentenfläschchens. „Man fragt sich, wie ein Darmkeim in den Kühlschrank kommen kann“, stellte der Jurist in den Raum. Weiters sei der Keim erst nachgewiesen worden, nachdem das Gebinde längere Zeit im Mistkübel gelegen sei.