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Exklusiv
Menschen wurden wegen ihrer Lebensweise zwangskastriert
Wer eine „unangemessene“ Beziehung führte, galt in der NS-Zeit als „erbrank“. Menschen wurden dafür u. a. an der Uniklinik Innsbruck „unfruchtbar gemacht“.
Im Gebäude des heutigen Landesverwaltungsgerichts (Michael-Gaismair-Straße 1 in Innsbruck) war in der NS-Zeit das Erbgesundheitsgericht untergebracht
© De Moor
Von Brigitte Warenski
Innsbruck – 1940 nahm in Innsbruck das Erbgesundheitsgericht seine Tätigkeit auf. Entschieden wurde dort im Nationalsozialismus, ob Menschen als „erbrank“ kategorisiert wurden. Gestützt durch das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GzVeN) wurden im Gau Tirol-Vorarlberg Frauen wie Männer zwangssterilisiert oder zwangskastriert. Im Rahmen des 350-Jahr-Jubiläums der Universität Innsbruck wurde die Rolle der Involvierung der Universitätskliniken in der Umsetzung der nationalsozialistischen Gesundheitspolitik aufgearbeitet.