Weitere Corona-Hilfen für Firmen ab heute abrufbar
Ab heute können 50 % Umsatzersatz oder ein Verlustersatz bis zu drei Mio. Euro beantragt werden. Hoteliervereinigung grundsätzlich zufrieden.
Wien – Ab heute können Unternehmen weitere Corona-Hilfen beantragen. Es geht dabei um den so genannten Verlustersatz mit einer Höhe von bis zu drei Mio. Euro und den bis zu 50 Prozent hohen Dezember-Umsatzersatz. Letzteren gibt es für Branchen, die weiter vom Lockdown betroffen sind, wie Gastronomie und Hotellerie. Beide Stützungen sind via FinanzOnline zu beantragen.
Beim Verlustersatz können Verluste, die zwischen 16. September 2020 und 30. Juni 2021 anfallen, entweder voraus prognostiziert oder im Nachhinein ersetzt werden. Große und mittlere Unternehmen erhalten bis zu 70 Prozent ihres Verlustes. Kleine und Kleinst-Unternehmen (bis 49 Mitarbeiter) können bis zu 90 Prozent ihres Verlustes aus dem Vergleichszeitraum lukrieren. Hier muss die Antragstellung über einen Steuerberater erfolgen. Kleine Firmen können dafür bis zu 1000 Euro verlusterhöhend anrechnen. Der Verlust wird prognostiziert. Für denselben Zeitraum kann kein Umsatzersatz bezogen werden. Ein Umstieg vom Fixkostenzuschuss ist einmalig möglich.
Beim Umsatzersatz für von der verlängerten Schließung im Dezember 2020 betroffene Betriebe wird die Hälfte ihres Umsatzes aus dem Vorjahresmonat ersetzt. Dieser wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Als Berechnungsgrundlage hierfür werden die Umsätze des Dezembers 2019 herangezogen. Die Mindesthöhe beträgt 2300 € bis maximal 200.000 € und kann bis 15. Jänner beantragt werden. Betrachtungszeitraum dafür ist vom 7. bis 31. Dezember 2020, danach kann Fixkostenzuschuss bis drei Mio. Euro in Anspruch genommen werden. „Der Umsatzersatz ist eines der schnellsten und unbürokratischsten Hilfsinstrumente, meist ist das Geld innerhalb weniger Tage auf dem Konto der Betriebe“, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Zufrieden zeigt sich auch Gernot Blümel. „Mit den finalisierten Instrumenten des Dezember-Umsatzersatzes und des Verlustersatzes mit einem Volumen von bis zu 3 Millionen Euro haben wir ein nahtloses System an effektiven Hilfen geschaffen“, so der Finanzminister.
Handelsverband und Hoteliervereinigung (ÖHV) begrüßten den Verlustausgleich. Mittelständler würden sich aber noch eine Ausweitung von drei Mio. auf fünf Mio. Euro wünschen, hieß es vom Handelsverband. Laut ÖHV reichen drei Mio. Euro für rund 40 % ihrer Betriebe nicht. Aus Sicht der ÖHV sind zudem viele rechtliche Details für die Beantragung noch offen, eine endgültige Bewertung könne erst danach erfolgen. (TT, APA)