Corona-Weihnachtsverordnung mit wenig Überraschungen
Die Corona-Regeln für die Weihnachtsfeiertage stehen nun fest. Das Gesundheitsministerium hat den Parlamentsparteien den Entwurf für die entsprechende Verordnung übermittelt, die vom Hauptausschuss beschlossen werden soll. Demnach werden die Ausgangsbeschränkungen und die Regeln für Zusammenkünfte nur am 24. und 25. Dezember gelockert, am Stefanitag, also dem 26. Dezember kehrt man zu den aktuell geltenden Regeln zurück.
Für den Heiligen Abend und den Christtag ist nun vorgesehen, dass Zusammenkünfte von nicht mehr als zehn Personen aus höchstens ebenso vielen Haushalten zulässig sind. Ansonsten gilt weiterhin, dass sich sechs Erwachsene und sechs minderjährige Kinder aus zwei Haushalten treffen können. Allerdings wird nun in der Verordnung festgelegt, dass hierbei in Innenräumen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.
Die Maske ist auch an den Arbeitsstätten weiter am Vormarsch. Die Verordnung schreibt sie nämlich in Unternehmen überall dort vor, wo Menschen zusammenkommen. Alternativ sind Schutzmaßnahmen wie die Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden und organisatorische Schutzmaßnahmen wie das Bilden von festen Teams angeführt.
Was Alten- und Pflegeheime angeht, sind Mitarbeiter nun verpflichtet, sich zwei Mal pro Woche entweder einem Antigen- oder einem PCR-Test zu unterziehen. Sind nicht genügend vorhanden, sollen jene prioritär getestet werden, die direkten Kontakt mit Patienten haben. Diese sollen auch Zugang zu einem Test pro Woche bekommen. Einmal wöchentlich sollen auch die in Krankenanstalten Tätigen einen Test absolvieren.
Vorgesorgt wird schon für die Skisaison, die ja mit Weihnachten starten soll. Hier wird in der der APA vorliegenden Verordnung explizit festgelegt, dass in geschlossenen oder abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln (Gondeln, Kabinen, abdeckbaren Sesseln) höchstens die Hälfte der Beförderungskapazität genutzt werden kann.
Festgelegt werden nun auch jene Orte, die (neben den schon wieder offenen Museen und Bibliotheken) demnächst wieder besucht werden können. Das sind Tierparks, Zoos und botanische Gärten.
Explizit ausgenommen von den allgemeinen Regeln in der Verordnung sind Veranstaltungen zur Religionsausübung. Neu ist, dass in den Bereichen, wo eine Testung vorgeschrieben wird, jene ausgenommen sind, die in den vergangenen drei Monaten davor nachweislich Covid-19-Infektionen hatten.
Noch keine Regelungen festgelegt sind für Silvester, denn die Verordnung tritt mit 26. Dezember außer Kraft. In Kraft ist sie ab 20. Dezember.
Die strengen Reise-Regeln zur Weihnachtszeit bringen indes Ausnahmen für Berufsreisende wie 24-Stunden-Betreuerinnen, nicht aber zwingend für Familienmitglieder. Grundsätzlich muss jeder, der ab 19. Dezember einreist, für zehn Tage in Quarantäne. Freitesten kann man sich nach frühestens fünf Tagen und das auf eigene Kosten.
Doch es gibt - wie oben erwähnt - Ausnahmen. Die beginnen bei Personen, die aus jenen wenigen Ländern anreisen, deren Corona-Belastung noch immer gering ist und die auch keinen negativen Test vorweisen müssen. Das sind Reisende aus Australien, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay, dem Vatikan und als einzige EU-Staaten Finnland und Irland. Allerdings müssen sie sich dort zehn Tage davor ununterbrochen aufgehalten haben. Es geht also nicht, dass man beispielsweise aus Schweden über den Umweg Finnland nach Österreich kommt und so die Quarantäne vermeidet.
Ebenfalls ohne Restriktionen einreisen dürfen Menschen, die regelmäßig pendeln, wobei Personenbetreuer hier ausgenommen sind. Ohne Test kommen können auch jene, die mindestens einmal pro Monat zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners einreisen. Ebenso ist die Einreise aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren Gründen im familiären Kreis wie insbesondere schwere Krankheitsfälle, Todesfälle, Begräbnisse, Geburten sowie die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen in Notfällen, uneingeschränkt möglich. In allen anderen Fällen, also wenn es keine regelmäßigen Besuche gibt bzw. jemand nur für eine Weihnachts- oder Silvesterfeier mit der Familie einreisen will, gilt die 10-Tage-Quarantäne.