„Charlie-Hebdo“-Prozess: 30 Jahre Haft für Hauptangeklagte
Im Prozess um den Anschlag auf die französische Satirezeitung „Charlie Hebdo“ ist einer der Hauptbeschuldigten am Mittwoch zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Ali Riza Polat wurde der Beihilfe zu Verbrechen mit Terrorhintergrund für schuldig befunden, wie französische Medien berichteten. Bei mehreren Verdächtigen wurden die Terror-Anklage fallengelassen. Die flüchtige ehemalige Partnerin des Supermarkt-Geiselnehmers wurde in Abwesenheit auch zu 30 Jahren Haft verurteilt.
Polat gilt als rechte Hand des Attentäters Amédy Coulibaly, der nach dem Überfall auf das Magazin eine Polizistin erschoss und vier Geiseln in einem Supermarkt tötete. Bei den Angriffen gab es insgesamt 17 Todesopfer, die drei Attentäter wurden von der Polizei erschossen.
Das Gericht habe festgestellt, dass Polat dem Attentäter Coulibaly in konkreter und detaillierter Weise entscheidend geholfen habe, seine kriminellen Handlungen auszuführen, begründete der Vorsitzende Richter Régis de Jorna seine Entscheidung. Er habe ausreichend Kenntnis von Coulibalys Absichten gehabt.
Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert. Sie hatte argumentiert, dass der Franzose mit türkischen Wurzeln eine Schlüsselrolle bei der Vorbereitung der Anschläge gespielt habe. Polat hatte immer geleugnet, von den Anschlagsplänen gewusst zu haben.
Im Prozess um die Terrorserie vom Jänner 2015 sind 14 Menschen angeklagt - drei von ihnen sind aber flüchtig. Vor einem Sondergericht für Terrorfälle wird seit Anfang September nicht nur der Anschlag auf die Redaktion von „Charlie Hebdo“ verhandelt, sondern auch die anschließende Attacke auf einen koscheren Supermarkt im Süden von Paris. Die Terroristen töteten 17 Menschen. Die drei Täter - die Brüder Chérif und Said Kouachi sowie Coulibaly - wurden damals von Sicherheitskräften erschossen.
Den Angeklagten wurde vorgeworfen, in unterschiedlicher Weise bei der Vorbereitung der Anschläge geholfen zu haben. Der Prozess im Pariser Justizpalast findet unter hohen Sicherheitsvorkehrungen statt. Er war für etwa einen Monat unterbrochen worden, weil sich mehrere Angeklagte mit dem Coronavirus infiziert hatten. Zuletzt hatte Polats Gesundheitszustand die Wiederaufnahme verzögert. Er klagt unter anderem über andauernde Übelkeit.