Streit um Abbruchbescheid: Land versucht in Gries zu vermitteln
Gries a. B. – Es ist eine verfahrene Angelegenheit in der Gemeinde Gries am Brenner. Dort sollte laut mehreren Gerichtsurteilen ein Haus im Venntal 30 Jahre nach dem Bau wieder abgerissen werden, denn, wie berichtet, wurde der Bau damals nur mündlich genehmigt – ohne schriftlichen Bescheid. Dieser Fehler kam vor einiger Zeit bei einem Bauansuchen des Eigentümers Hubert Steiner ans Licht.
Nachdem Steiner der Abbruchbescheid für den 20. Dezember ins Haus geflattert war, legte er Beschwerde beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof in Wien ein. Ein letzter Hoffnungsschimmer, denn die Fronten zwischen ihm und BM Karl Mühlsteiger sind verhärtet.
Solange die beiden Gerichte kein Urteil fällen, ist der Abrissbescheid auf Eis gelegt. Das bestätigt auch die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck. Laut BH steht man dem Fall neutral gegenüber. Schlichtungsversuche habe es keine gegeben, da dazu keine rechtliche Möglichkeit bestehe. Das obliege dem Land bzw. der Gemeinde. Seitens des Landes Tirol habe man versucht zu vermitteln und „mögliche Lösungen aufzuzeigen“. Mehr könne man aber nicht tun. Auf Nachfrage der TT wird erklärt, dass es sich „bei diesen Rechtsfragen um den ausschließlichen Wirkungsbereich der Gemeinde im Rahmen der Gemeindeautonomie handelt“. (emf)