Südafrika-Mutante in 18 Fällen, Hörl mit Verdacht auf britische Mutation
Im Bezirk Schwaz wurden von der AGES im Nachhinein elf weitere Fälle der südafrikanisch ...
In Tirol starteten gestern die freiwilligen Antigen-Tests. Knapp 3600 Menschen ließen sich dabei testen. Unterdessen wird diskutiert, wie das Freitesten im Jänner funktionieren soll.
Innsbruck, Wien – Während Justizministerin Alma Zadić (Grüne) keine rechtlichen Probleme bei dem möglichen Freitesten aus dem vom 26. Dezember bis 17. Jänner geltenden dritten Lockdown befürchtet, mehren sich die kritischen Stimmen. Nicht nur aus der Politik.
Sie, sagte Zadić am Samstag, habe „größtes Vertrauen“ in die Experten im Gesundheitsministerium und in den zuständigen Ressorts, wo die Verordnung erarbeitet wird – sowohl im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit als auch auf die Verfassungskonformität.
Für den Direktor des Instituts für Föderalismus, Verwaltungsrechtsexperten und Universitätsprofessor für Staatsrecht an der Uni Innsbruck Peter Bußjäger geht ohne gesetzliche Grundlage gar nichts. Das Covid-Gesetz ermögliche, das Verlassen des privaten Wohnbereichs an bestimmte Zwecke zu knüpfen, nicht aber an Bedingungen wie Freitesten. „Vor allem aber: Die Testung ist ein Eingriff in die körperliche Integrität und bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Wenn eine solche nicht vorhanden ist, darf sie nicht über Umwege erzwungen werden“, schreibt Bußjäger.
Deutlich wird SPÖ-Justizsprecherin NR Selma Yildirim: „Es muss endlich Schluss mit dem Gesetzes- und Verordnungspfusch der türkis-grünen Bundesregierung sein.“ Das Vertrauen von Zadić in die Rechtsexpertise des Gesundheitsministeriums „beim Quasi-Testzwang lässt Schlimmes befürchten“, sagte sie.
FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan wiederum findet die Zuversicht der Ministerin schon sehr erstaunlich. „Das Gesundheitsministerium ist in der Vergangenheit immer wieder danebengelegen, wenn man nur an die verschiedenen aufgehobenen Verordnungen denkt, bei denen sich letztlich herausstellte, dass diese dann doch rechts- oder verfassungswidrig waren.“
Verwundert zeigt sich auch NEOS-Justizsprecher Johannes Margreiter: „Leider hat die Bundesregierung bis jetzt versäumt, auf die Grundrechte und die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zu achten, Kanzler Kurz hat Kritik daran dann als Spitzfindigkeit abgetan.“ Das sei kein politisch oder rechtlich sauberes Vorgehen, fügte Margreiter hinzu. (TT, pn)