Sitzung abgebrochen: Tonaufnahmen als Zankapfel im Ampasser Gemeinderat
Nach Uneinigkeit über Aufzeichnungen brach der Ampasser Bürgermeister die Sitzung ab. „Bloße Tonaufnahmen“ brauchen laut Gemeindeabteilung aber keine Zustimmung.
Ampass – Die jüngste Sitzung des Ampasser Gemeinderates endete vorzeitig: Nach einem Streit über eine Tonaufnahme durch den oppositionellen Gemeinderat Gebhard Schmiederer (Freiheitliche und Unabhängige Ampasser Liste) ließ BM Hubert Kirchmair (Gemeindeliste) die Sitzung abbrechen.
Schmiederer schildert den Ablauf so: Er habe ein – eigens angeschafftes – Diktiergerät vor sich auf den Tisch gelegt. „Der Aufforderung, es abzuschalten, bin ich nicht nachgekommen.“ Auf Antrag eines Gemeinderates der Bürgermeisterliste hätte daher darüber abgestimmt werden sollen, die Aufnahme zu untersagen. Dem sei er, Schmiederer, jedoch zuvorgekommen, indem er ein vorsorglich eingeholtes Schreiben der Gemeindeabteilung des Landes vorgetragen habe: Demnach sei eine solche Tonaufnahme nicht zustimmungsbedürftig bzw. könne nicht mittels Beschluss des Gemeinderates oder durch den Bürgermeister verboten werden.
Zur Abstimmung kam es dann gar nicht, stattdessen folgte der Sitzungsabbruch – was er „in 22 Jahren als Gemeinderat“ zum ersten Mal erlebt habe, so Schmiederer.
Er habe die Sitzung abgebrochen, um eine „rechtliche Abklärung“ zu ermöglichen, erklärt BM Kirchmair auf TT-Anfrage. Inzwischen habe er von den Behörden die Auskunft bekommen, dass Schmiederer die Aufnahmen durchführen könne. Intern habe man das anders regeln wollen, damit der Sitzungsablauf nicht gestört werde, aber die Tiroler Gemeindeordnung (TGO) gehe vor.
Dem Schreiben der Abteilung Gemeinden an Schmiederer ist zu entnehmen, dass laut TGO „jedermann nach Maßgabe des vorhandenen Platzes berechtigt“ ist, „zuzuhören und sich Aufzeichnungen zu machen“. Fernseh- und Hörfunkaufnahmen und -übertragungen sowie Fotos sind nur mit Genehmigung des Bürgermeisters zulässig.
Unter Aufzeichnungen seien „Sprachaufzeichnungen ohne unmittelbare Übertragungsmöglichkeit“ zu verstehen, worunter nach Ansicht der Gemeindeabteilung nur Diktier- bzw. Tonbandgeräte fallen, nicht aber „Mobiltelefone, bei denen die Möglichkeit einer Veröffentlichung aufgrund eines Internetzuganges besteht“.
Fazit der Gemeindeabteilung: „Bloße Tonaufnahmen“ durch Zuhörer seien nicht zustimmungsbedürftig – und können somit weder vom Bürgermeister noch vom Gemeinderat verboten werden. Wenn aber zu befürchten sei, „dass die Tonaufnahme zum Zwecke der Veröffentlichung – in welchem Medium auch immer – geschieht“, sei von einer „zustimmungsbedürftigen Hörfunkaufnahme“ auszugehen. Zudem sei es möglich, Aufzeichnungen im Rahmen der Sitzungspolizei zu untersagen, wenn dadurch „der Sitzungsablauf gestört“ werde.
Schmiederer betont, er wolle deshalb aufnehmen, weil er mit den Sitzungsprotokollen teils nicht einverstanden sei. Mehrfach seien Inhalte der Sitzungen unvollständig oder verzerrt wiedergegeben worden. „Ich nehme auf, damit ich es daheim kontrollieren kann.“ Es sei natürlich nicht geplant, „irgendetwas zu veröffentlichen“.
In der besagten Sitzung hätte u. a. die Errichtung eines Gebäudes mit zwölf Einheiten für betreutes Wohnen am Areal des ehemaligen Feuerwehrhauses beschlossen werden sollen, ebenso die Vergabe von Architektenleistungen und mehreren Gewerken. Für den Standort gibt es laut Kirchmair bereits einen Grundsatzbeschluss. Ziel sei, im April mit dem Bau (Investitionsvolumen: ca. 3 Mio. Euro) zu beginnen. Schmiederer kritisiert, dass diese Punkte kurzfristig auf die Tagesordnung hätten gesetzt werden sollen, obwohl noch nicht alle Informationen und Unterlagen vorlägen.
Die Sitzung wird nun im Jänner nachgeholt. (md)