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Hecherhaus-Wirt in Schwaz will gegen Corona-Verordnungen klagen

Bis vor Kurzem konnten sich Skitourengeher und Rodler vorm Hecherhaus mit Würsteln, Suppe und Getränken zum Mitnehmen stärken.
© Schulze-Boysen

Vor Weihnachten durften in dem Schwazer Berggasthaus Speisen und Getränke zum Mitnehmen angeboten werden. Seit Öffnung des Skilifts nicht mehr. Ein Fall fürs Gericht.

Von Angela Dähling

Schwaz – Man nennt ihn „Wuff“ und er ist in Schwaz und in Skitour-Kreisen bekannt wie ein bunter Hund: Wolfgang Schulze-Boysen, der Wirt des Hecherhauses am Kellerjoch. Jetzt macht der umtriebige wie engagierte Hüttenwirt Schlagzeilen, weil er sich von der Politik nicht an die Leine nehmen und sich erst recht keinen Maulkorb verpassen lässt. „Wuff“ wehrt sich gegen das, was die Corona-Verordnungen ihm verbieten wollen: Getränke und Speisen zum Mitnehmen am Hecherhaus anzubieten.

„Ich habe mir einen Anwalt genommen und werde bis 9. Jänner Klage beim Verfassungsgerichtshof erheben“, sagt Schulze-Boysen.

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