Innenpolitik

Experte Obwexer von Uni Innsbruck: Vieles rechtswidrig im neuen Uni-Gesetz

Nicht nur Österreichs Studierende lehnen die geplante Novelle ab. Auch von der Führung der Uni Innsbruck kommt einiges an Kritik.
© APA/HERBERT NEUBAUER

Walter Obwexer, Senatsvorsitzender der Uni Innsbruck, lehnt Entwurf für die UG-Novelle aus vielen Gründen ab.

Von Gabriele Starck

Innsbruck – Der Senat der Universität Innsbruck hat an den Regierungsplänen für eine Novelle des Universitätsgesetzes viel auszusetzen. Nicht nur, dass er einige Vorschläge als unverhältnismäßig bürokratisch ansieht und andere als Verlängerung prekärer Arbeitsverhältnisse. In manchen Punkten kritisiert er den Entwurf auch als legistisch mangelhaft und einzelne Vorschläge schlicht als rechtswidrig in verfassungs- als auch EU-rechtlicher Hinsicht.

Walter Obwexer.
© APA

In der offiziellen Stellungnahme begrüßt der Senat und dessen Vorsitzender, der Europarechtsexperte, Walter Obwexer, der sonst die Bundesregierung in EU-Rechtsfragen berät, zwar die Intention der Novelle, Dropout-Raten zu senken und die Studiendauer zu verkürzen. Die grundsätzliche Ausrichtung allerdings „wird mit Nachdruck abgelehnt“. So beschneide der Entwurf die Autonomie der Universitäten sowie das „Gleichgewicht der Leitungsorgane Rektorat, Senat und Universitätsrat zu Lasten des Senats“. Und dieser vertrete ja alle Uni-Angehörigen. Auch bringe die Novelle eine weitere Verschulung der Universität und eine Reduktion der Mitbestimmungsmöglichkeiten mit sich.

Als Ausbildungs- und Bildungsorte der künftigen intellektuellen Führungsschicht einer Gesellschaft hätten Universitäten nicht nur berufsvorbereitend zu wirken. Vielmehr seien sie Lernorte, an denen „Eigenverantwortung, offener Diskurs und demokratische Mitgestaltung sowohl reflektiert als auch eingeübt werden müssen. Die Möglichkeiten dafür sind in der Struktur der Universität und ihrer Studienorganisation zu schaffen.“ Weitere Schritte in Richtung Zentralisierung und Hierarchisierung liefen dem zuwider, kritisiert Obwexer.

Unis sind Lernorte, an denen Eigenverantwortung, offener Diskurs und demokratische Mitgestaltung sowohl reflektiert als auch eingeübt werden müssen.
Walter Obwexer (Senatsvorsitz der Uni Innsbruck)

Insgesamt 14 Passagen im Entwurf qualifiziert der Jurist als verfassungs- und/oder EU-rechtswidrig. Dazu gehört auch die beabsichtigte Lockerung der Unvereinbarkeitsbestimmungen für Uni-Räte. Wie wichtig die Unvereinbarkeitsregeln seien, um den politischen Einfluss von den Unis fernzuhalten und deren Autonomie zu garantieren, habe der Verfassungsgerichtshof schon 2004 festgestellt.

Verfassungs- und EU-rechtswidrig sei auch, dass die Novelle das Ende einer Funktionsperiode eines Rektors mit dessen 70. Lebensjahr verknüpfe. „Es handelt sich dabei um eine offene Altersdiskriminierung, die sachlich nicht rechtfertigbar ist.“ Die Altersbeschränkung für Mitglieder des VfGH sei nicht vergleichbar, weil diese ja nicht nur auf vier Jahre bestellt seien und zudem ganz andere Anforderungen zu erfüllen hätten. Dies würde in der Form übrigens die Amtsperioden beider Innsbrucker Rektoren, sowohl der Uni Innsbruck als auch der Medizin-Uni, vorzeitig beenden.

Als Alternative schlägt Obwexer eine Beschränkung auf maximal drei Funktionsperioden eines Rektors vor.

Verwandte Themen