Deftiger türkis-blauer Schlagabtausch nach Corona-Demo
Nach ihrer Teilnahme an den sonntägigen Corona-Demos sind drei blaue Nationalratsabgeordneten für die ÖVP rücktrittsreif. Sicherheitssprecher Karl Mahrer nannte Christan Hafenecker, Dagmar Belakowitsch und Petra Steger in einer Aussendung ein „Corona-Leugner-Trio“. Diese hätten stolz ohne Einhaltung des Mindestabstands sowie ohne Mund-Nasen-Schutz für ein gemeinsames Gruppenfoto posiert. Die FPÖ argumentierte, die drei seien auf „parlamentarischer Beobachtung“ gewesen.
Mit ihrer Anwesenheit und den im Vorfeld initiierten Aufrufen zur Demo-Teilnahme seien die FPÖ-Abgeordneten verantwortlich für die Ausschreitungen gegenüber Einsatzkräften sowie Passanten. Sie seien zudem offensichtlich bewusst zu „Gehilfen“ der rechtsextremen Szene mitsamt ihrer Interessen und Ideologien geworden: „Ihr Rücktritt ist die einzig logische Konsequenz“, findet Mahrer.
Die FPÖ sieht hingegen die Regierung, von ihr „Kurz-Truppe“ genannt, als rücktrittsreif. Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer erkannte bei der Volkspartei „geifernde Wortspenden“, die Ausdruck der durch die ÖVP forcierten und gleichzeitig gescheiterten Eskalationstaktik seien. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) bezeichnete der stellvertretende Klubchef überhaupt gleich als „Lachnummer“.
Die FPÖ hätte laut Amesbauer gerne die Verantwortung übernommen und im geordneten und sicheren Rahmen dem Protest eine Plattform geboten. Nachdem die „ÖVP-Truppe“ selbst davor nicht mehr zurückschrecke, erstmalig in der Zweiten Republik eine politische Kundgebung einer Parlamentspartei zu untersagen und das verfassungsmäßig verbriefte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit mit Füßen zu treten, liege die alleinige Verantwortung für die Geschehnisse bei jenen, die diese Untersagung betrieben hätten.
Montagabend äußerte sich dann noch FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz in einer Aussendung. Man sehe den angekündigten Anzeigen gelassen entgegen, meinte er. Die drei Abgeordneten seien aus einem „speziellen Grund“ bei der Demo gewesen - nämlich alarmiert durch Videos, auf denen rüdes Vorgehen von Polizisten gegen „friedliche Spaziergänger“ zu sehen gewesen sei. Mit dem Hinweis, sie seien für „parlamentarische Beobachtung“ unterwegs, seien sie durch mehrere Polizeisperren gekommen. Und: Sollte es dennoch Strafbescheide geben, könnte man damit zum Höchstgericht gehen und „wahrscheinlich weitere verfassungswidrige Maßnahmen der schwarz-grünen Verordnung zu Fall“ bringen, meinte Schnedlitz.