EU-Gesundheitsbehörde: Nur geringer Mehrwert bei FFP2-Masken
Nach Einschätzung der EU-Gesundheitsagentur ECDC haben FFP2-Atemschutzmasken nur einen „sehr geringen“ Mehrwert für die Gesellschaft. „Auch rechtfertigen die potenziellen Kosten und Schäden keine Empfehlung für ihre Verwendung in der Öffentlichkeit anstelle von anderen Arten von Masken“, bestätigte ein Behördensprecher der APA am Mittwoch einen Bericht der „Presse“.
Das Auftreten neuer SARS-CoV-2-Varianten erfordere zudem keine anderen Arten von Masken, als jene die bereits in Verwendung seien, hieß es weiter. Seit 25. Jänner ist das Tragen einer FFP2-Maske in Österreich in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Handel verpflichtend, ab 8. Februar auch überall dort, wo bisher ein Mund-Nasenschutz vorgeschrieben war - an allen öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen, an Arbeitsorten und bei derzeit erlaubten Veranstaltungen wie Begräbnisse.