Landespolitik

Landtag erfüllt der Stadt Innsbruck den Pensions-Wunsch

Der Landtag hat das Gemeinde-Bezügegesetz geändert.
© Thomas Boehm / TT

Land öffnet Innsbrucker Mandataren den Weg in die gesetzliche Pensionsversicherung. Mehrkosten pro Jahr von über 200.000 Euro.

Innsbruck – Für gewöhnlich wird es im Landtag laut, wenn die Tagesordnung wie aus heiterem Himmel geändert und ergänzt wird. Insbesondere, wenn es um nichts Geringeres als eine Gesetzesänderung geht. Noch dazu eine, für welche im Vorfeld nicht das übliche Begutachtungsverfahren durchgeführt worden ist. Doch am Donnerstag blieb sogar die Opposition stumm. Die nötige Zweidrittelmehrheit war rasch gefunden. Kein Aufschrei, nichts, als es darum ging, eine Novelle des Tiroler Gemeinde-Bezügegesetzes derart aufs Tapet zu bringen.

Das mag vielleicht an der Tatsache liegen, dass alle Landtagsfraktionen von dieser Änderung profitieren. Nicht direkt und auch nicht im Land. Vielmehr geht es um ihre Partei-Ableger im Innsbrucker Gemeinderat. Denn diesen Kommunalpolitikern hat der Landtag mit der einstimmig beschlossenen Gesetzesnovelle nunmehr einen lange gehegten Wunsch erfüllt, nämlich den Eintritt in die gesetzliche Pensionsversicherung. Genauer gesagt handelt es sich um einen Wiedereintritt. Im Jahre 1998 hatte man diese Tür nämlich vom Landesgesetzgeber schließen lassen. Ausgenommen davon waren lediglich Bürgermeister, Stellvertreter sowie amtsführende Stadträte. Also all jene, von denen man annehmen konnte, dass sie dieses Amt hauptberuflich ausüben. Von ihrem Polit-Bezug ist ein monatlicher Pensionsversicherungsbetrag zu leisten. Alle anderen konnten an einer freiwilligen Pensionsversicherung teilnehmen. Jedoch werden hierbei die Versicherungsmonate nicht angerechnet. Innsbrucks aktueller Bürgermeister Georg Willi (Grüne) saß bei diesem Beschluss noch im Landtag – und stimmte mit, wie er der TT bereits im Dezember bestätigte. Nun will man mit der Novelle Jugend und Frauen den Polit-Einstieg erleichtern.

Mit der Änderung des Gemeinde-Bezügegesetzes, welche mit 1. März in Kraft tritt, wird nun einerseits der Bezug der Gemeinderäte angehoben. Gleichzeitig wird der monatlich einzubehaltende Pensionsversicherungsbeitrag fixiert.

De facto bekommen die Gemeinderäte nun 2164 statt bisher 1948 €. Nach Abzug des Pensionsbeitrags (254 €) bleiben 1910 Euro im Monat. Ein realer Einkommensverlust von 38 €. Hochgerechnet auf alle hiervon betroffenen Gemeinderatsmitglieder entstehen der Stadt somit jährliche Mehrkosten von rund 223.000 Euro. (mami)

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