Testpflicht bei Ausreise: Lockdown in Mayrhofen wegen Mutation verschärft
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Im November trat Gesetz über Verjährungsverzicht bei Klagen von Missbrauchsopfern in Jugendheimen in Kraft. Jetzt wird das Land die Regelung zum ersten Mal anwenden.
Von Peter Nindler
Innsbruck – Es war ein langjähriger Wunsch von Opfern psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt in Heimen der Jugendwohlfahrt: Das Land Tirol sollte endlich bei zivilrechtlichen Klagen auf die Verjährung verzichten. Schließlich liegen die Übergriffe teils schon 70 Jahre zurück, die Traumatisierung ist jedoch ein Leben lang geblieben. Seit November des Vorjahres gilt der im Landtag beschlossene Verjährungsverzicht, die Landesregierung wird ihn jetzt erstmalig anwenden.