Bayern erlaubt eingeschränkt Pendlerverkehr aus Tirol

Wenige Stunden vor der deutschen Grenzschließung für Tirol ist ein kleines Schlupfloch für Pendler nach Bayern aufgegangen. Personen, „deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe dringend erforderlich und unabdingbar ist“, dürfen laut einer am Sonntag in Kraft tretenden bayerischen Landesverordnung einreisen. Die bayerischen Behörden verlangen jedoch eine entsprechende Bescheinigung des Dienstherrn, Arbeitgebers und Auftraggebers.

Diese Bescheinigung sei ab Mittwoch „bei jeder Einreise mitzuführen“ und auf Verlangen vorzulegen, heißt es in der bayerischen Verordnung zur Änderung der Einreise-Quarantäneverordnung. Damit dürfte sich zu Beginn der Arbeitswoche für jene Tiroler Pendler, die an ihren bayerischen Arbeitsorten unabkömmlich sind, nichts ändern. Sie haben nämlich noch zwei Arbeitstage Zeit, die entsprechende Bescheinigung bei ihrem Arbeitgeber in Deutschland einzuholen.

Ab Sonntag gelten Tirol, Tschechien und die Slowakei für Deutschland als „Virusmutationsgebiete“, aus denen nur noch Deutsche, Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland sowie deren Angehörige einreisen dürfen. Weitere Ausnahmen gibt es für Gesundheitspersonal und Personen im Transportgewerbe. Für alle anderen Personen, auch Pendler, geht der Grenzbalken nicht einmal bei Vorlage eines negativen Coronatests in die Höhe.