Innenpolitik

„Menschlich letztklassig": ÖVP kritisiert die Justizbehörde erneut

ÖVP-Klubchef Wöginger kritisiert die WKStA neuerlich.
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Klubchef August Wöginger ortet Schlampereien der WKStA. Blümel beschwert sich nicht wegen der Razzia.

Wien – ÖVP-Klubchef August Wöginger attackiert die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erneut verbal. Diese führt ja ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel als Beschuldigten in der Causa Novomatic. Die ­WKStA prüft, ob der Glücksspielkonzern der ÖVP oder ihr nahestehenden Vereinen 2017 Geld im Abtausch für die Unterstützung bei einem Steuerproblem in Italien geboten hat. Blümel bestreitet das.

Missstände, Schlampereien, Verfehlungen attestiert Wöginger dieser Justizbehörde. Deren Vorgangsweise sei „menschlich letztklassig, eines Rechtsstaates unwürdig“, entspreche „nicht westlichen Standards“. Der Türkise verlangt von der WKStA eine „Richtigstellung“.

Es geht um einen Kalendereintrag von Novomatic-Gründer Johann Graf. Eine Zusammenkunft mit „Kurz“ zu besagter Zeit ist vermerkt. Ging es um den ÖVP-Chef? Oder um die vormalige Novomatic-Aufsichtsrätin und Graf-Schwiegertochter Martina Kurz, wie die ÖVP sagt? Diese erklärt nun eidesstattlich, dass es sich um einen Termin von ihr bei Graf gehandelt habe. Für Wöginger ist das der Freispruch für Blümel. „Damit fällt die Argumentation der WKStA wie ein Kartenhaus zusammen.“ Für ihn fußt die Razzia bei Blümel auf diesem Kalendervermerk.

Factum est: Der ist nur ein Indiz in den Ermittlungen. Ausgangspunkt ist eine Nachricht von Harald Neumann an Blümel vom 10. Juli 2017. Der damalige Novomatic-Chef bat um einen Termin bei Kurz wegen einer Parteispende und „bezüglich eines Problems, das wir in Italien haben“. ÖVP-Chef Sebastian Kurz war damals Außenminister, sammelte Wahlkampfspenden, war bei Events mit Firmenchefs, darunter Neumann. Wöginger beharrt aber auf der von seiner Partei vorgebrachten These, dass die angebliche Namensverwechslung Grund für die – aus seiner Sicht rechtswidrige – Hausdurchsuchung gewesen ist.

Trotz der heftigen Kritik seiner Partei an der WKStA bringt Blümel keine Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung ein. Ende der Frist ist Mitte kommender Woche. Blümel spricht von „professioneller und sensibler Vorgangsweise“ der Ermittler. Die Novomatic wird rechtlich gegen die Razzia in ihren Räumlichkeiten vorgehen. Der Firmenanwalt befindet, die Anordnung der WKStA stütze sich auf Vermutungen, ein gelinderes Mittel hätte gereicht. (kale)