Innenpolitik

Diskussion um Bundesstaatsanwalt: Oberste Ankläger bei den Nachbarn

Der Hauptsitz der Generalbundesanwaltschaft in Deutschland ist beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
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Die ÖVP kann sich nun einen Bundesstaatsanwalt vorstellen – angelehnt an die Modelle in Deutschland und der Schweiz.

Wien – Der Konflikt zwischen ÖVP und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat etwas möglich gemacht, das über Jahrzehnte undenkbar war. Die Volkspartei ist nun dafür, einen unabhängigen Bundesstaatsanwalt zu etablieren. Genau diesen an der Spitze der Weisungskette hatte die ÖVP ihren roten und grünen Koalitionspartnern über viele Jahre verwehrt. Ein konkretes Modell dafür gibt es noch nicht. ÖVP-Klubchef August Wöginger sagte, man wolle sich an Deutschland und der Schweiz anlehnen.

In Deutschland ist der Generalbundesanwalt Leiter der Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe – und damit der Chefankläger der Bundesrepublik Deutschland. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Verfolgung von Staatsschutz- und Terrordelikten. Rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei der Bundesanwaltschaft beschäftigt.

Der deutsche General­bundesanwalt ist ein auf Lebenszeit berufener politischer Beamter und kann nicht zurücktreten, sondern nur entlassen werden. Um seine Entlassung kann er allerdings auch bitten. Das deutsche Justizministerium schlägt dem Bundespräsidenten einen Generalbundes­anwalt zur Ernennung vor. Der Bundesrat kann der Ernennung mit einfacher Mehrheit zustimmen oder sie verhindern. Seit 2015 ist Peter Frank Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Gegründet wurde die Behörde 1950.

Die Bundesanwaltschaft gehört organisatorisch zur Exekutive. „Sie untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Daher trägt innerhalb der Bundesregierung und gegenüber dem Parlament der Bundesminister oder die Bundesministerin der Justiz die politische Verantwortung für die Tätigkeit der Bundesanwaltschaft“, heißt es auf der Webseite der Behörde.

Bundesanwaltschaft ohne Weisungsrecht

Demnach hat die Bundesanwaltschaft gegenüber den Staatsanwaltschaften der Länder kein Weisungsrecht. Die Bundesanwaltschaft könne allerdings unter bestimmten, gesetzlich geregelten Voraussetzungen Verfahren aus ihrem Zuständigkeitsbereich an die Landesstaatsanwaltschaften abgeben oder Verfahren aus deren Bereich an sich ziehen.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) ist die oberste Ermittlungs- und Anklagebehörde der Eidgenossenschaft. Sie verfolgt besonders schwere Straftaten, die in die Zuständigkeit der Schweizer Bundesgerichte fallen. Dazu gehören organisierte Kriminalität und Terrorismus, aber auch Geldwäsche und Korruption. Die Geschichte der BA geht auf das Jahr 1848 zurück.

Der Bundesanwalt wird von der Vereinigten Bundesversammlung, dem Schweizer Parlament, mit absoluter Mehrheit für eine Amtsperiode von vier Jahren gewählt, wobei eine Wiederwahl möglich ist. Die im Schweizer Parlament angesiedelte Gerichtskommission unterbreitet der Bundesversammlung ihre Wahlvorschläge und Anträge auf Amtsenthebung. Seit 2011 „ist die BA eine außerhalb der Bundesverwaltung stehende, sich selbst verwaltenden Behörde“, steht auf der Webseite der in Bern ansässigen Behörde. (sas, APA)