Berufung abgelehnt - Nawalny drohen 2,5 Jahre Straflager

Der russische Regierungskritiker Alexej Nawalny muss eine mehrjährige Haftstrafe im Straflager antreten. Seine Anwälte scheiterten am Samstag vor einem Gericht in Moskau mit dem Versuch, ein zu Monatsbeginn verhängtes Urteil aufzuheben. Die Länge der Haftstrafe wurde vom Gericht leicht reduziert, auch einige Wochen Hausarrest werden Nawalny angerechnet. Von den ursprünglich dreieinhalb Jahren Straflager muss Nawalny laut Anwälten vermutlich rund zweieinhalb Jahre absitzen.

Die Richter hatten dem 44-Jährigen vorgeworfen, gegen Bewährungsauflagen in einem früheren Strafverfahren verstoßen zu haben, während er sich in Deutschland von einem lebensgefährlichen Anschlag mit dem Nervengift Nowitschok erholte. Nawalny, prominentester Kritiker von Präsident Wladimir Putin, bezeichnete den Vorwurf, er habe sich vor der Justiz verstecken wollen, am Samstag einmal mehr als „absurd“. Er sei Ende Jänner freiwillig nach Russland zurückgekehrt. „Die ganze Welt wusste, wo ich mich aufhalte.“

Zum Urteil vermerkte Nawalny im Gerichtssaal: „Ich spreche so oft das letzte Wort. Jetzt geht dieser Prozess zu Ende - und es kommt der nächste. Und dort werde ich auch das letzte Wort haben. Falls sich jemand entschließen sollte, meine letzten Worte zu veröffentlichen, wird ein dickes Buch dabei herauskommen.“ Sarkastisch reagierte er auf die geringfügige Herabsetzung der Haftdauer: „Sie haben die Strafe um 1,5 Monate reduziert. Großartig!“, sagte er aus einem Glaskäfig im Gerichtssaal.

Derzeit sitzt der 44-Jährige in einer Haftanstalt in der russischen Hauptstadt. Möglicherweise wird er aber bereits nächste Woche verlegt. Die tatsächliche Zeit im Straflager steht noch nicht ganz genau fest. Nawalnys Anwälte gehen davon aus, dass ihm ein mehrmonatiger Hausarrest und frühere Haftzeiten angerechnet werden. Demnach könnte er nach zwei Jahren, sechs Monaten und zwei Wochen freikommen - Ende Juli oder Anfang August 2023.

Auch international hatte das Urteil für heftige Kritik gesorgt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) forderte Russland erst am Mittwoch auf, Nawalny unverzüglich aus der Haft zu entlassen. Das Urteil in diesem früheren Verfahren hatte das Menschenrechtsgericht 2017 als offenkundig unangemessen bezeichnet. Unterdessen will die Menschenrechtsorganisation Amnesty International eine Petition zur Freilassung Nawalnys an den Kreml überreichen. Dazu seien in mehreren Ländern der Welt fast 200.000 Unterschriften gesammelt worden, hieß es.

Für Samstagnachmittag war ein weiterer Prozess gegen Nawalny angesetzt - er muss sich damit an einem einzigen Tag zweimal vor Gericht verantworten. Im zweiten Verfahren wird ihm vorgeworfen, einen 94 Jahre alten Teilnehmer des Zweiten Weltkrieges beleidigt zu haben. Am mittlerweile vierten Prozesstag wird auch in diesem Fall das Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft forderte eine hohe Geldstrafe, Nawalnys Anwältin plädierte dagegen auf Freispruch.

Nawalny hatte im vergangenen Jahr Protagonisten eines Propagandavideos zur umstrittenen Verfassungsänderung als „Verräter“ bezeichnet. Darin war auch der Veteran aufgetreten. Nawalny beruft sich auf das Recht auf freie Meinungsäußerung. Nawalnys Inhaftierung vor fast einem Monat hatte in Russland Massenproteste ausgelöst. Mehr als 11.000 Menschen wurden festgenommen. Nawalnys Team kündigte zuletzt an, die Proteste im Frühjahr und Sommer fortsetzen zu wollen.

Der Oppositionsführer war am 20. August während eines Inlandsflugs zusammengebrochen. Er kam zunächst in ein Krankenhaus in Sibirien. Zwei Tage später wurde er zur Behandlung nach Berlin geflogen. Untersuchungen mehrerer Labore zufolge wurde er mit dem Kampfstoff Nowitschok vergiftet. Russland hingegen sieht keine Hinweise auf eine Vergiftung und deshalb keinen Grund für Ermittlungen.

In diesem Zusammenhang warf die russische Generalstaatsanwaltschaft Deutschland erneut mangelnde Kooperation vor. Die deutsche Antwort auf eine Anfrage vom 21. Jänner enthalte „eine wiederholte Weigerung zur Zusammenarbeit bezüglich der Umstände, die zu A. Nawalnys Krankenhausaufenthalt geführt haben“, hieß es in einer Mitteilung. Es sei offensichtlich, dass die deutsche Seite „für sie unangenehmen Fragen“ ausweiche.

Die Behörde hatte Deutschland schon früher vorgeworfen, vorherige Rechtshilfegesuche inhaltlich völlig unzureichend beantwortet zu haben. Das deutsche Bundesamt für Justiz hingegen hatte erklärt, vier russische Bitten beantwortet zu haben.