Mordprozess in Klagenfurt - Angeklagte: „Nicht schuldig“
Wegen Mordversuchs ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt eine 47 Jahre alte Frau vor Gericht gestanden. Die Pädagogin hatte laut Anklage im Sommer 2020 in ihrem Wohnhaus im Kinderzimmer einen provisorischen Holzkohlengrill in Betrieb genommen. Die Frau und ihr 14 Jahre alter Sohn erlitten dabei schwere Rauchgasvergiftungen und überlebten nur knapp. Für Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth ist das versuchter Mord, die Angeklagte sagte, sie sei „absolut nicht schuldig“.
Die Schwester der Kärntnerin hatte im August des vergangenen Jahres Alarm geschlagen, sie hatte befürchtet, die Angeklagte hätte sich etwas antun wollen. Als die Rettungskräfte eintrafen, waren Frau und Kind bewusstlos, sie wurden nach Graz ins Krankenhaus geflogen. Die Staatsanwältin wies darauf hin, dass die angeklagte Pädagogin bereits früher psychische Probleme gehabt habe. Der Verteidiger konterte, dies sei 20 Jahre her, seine Mandantin habe keinerlei Motiv für einen Suizid gehabt. Die 47-Jährige betonte gegenüber der Richterin Sabine Roßmann, die dem Geschworenensenat vorsaß, sie habe keinerlei Motiv gehabt, ihr einziger Fehler sei es gewesen, die glühende Kohle ins Haus gebracht zu haben. Ihr sei dabei aber keine Gefahr bewusst gewesen.