Mordprozess in Klagenfurt - Angeklagte: „Wollten grillen“
Bei einem Mordprozess am Klagenfurter Landesgericht hat am Montag die 47-jährige Angeklagte dem Geschworenengericht erklärt, sie habe mit ihrem Sohn grillen wollen. Dass sie bereits gegen 7.00 Uhr den provisorischen Griller angezündet habe, sei aus ihrer Sicht nichts Ungewöhnliches. Den Griller habe sie in das Zimmer ihres Sohnes getragen, um zu kontrollieren, wann die Kohlen die richtige Temperatur hätten, um das Fleisch aufzulegen.
Die Balkontür habe sie deshalb geschlossen, weil der Hund mehrmals ins Zimmer gekommen sei, und das Grillfleisch, das am Boden gestanden sei, fressen wollte. Sie habe sich dann zu ihrem Sohn (14) aufs Bett gelegt und mit ihm über den Tagesablauf und die Urlaubspläne gesprochen, bis sie irgendwann bewusstlos geworden sei. Bedenken, dass es im Zimmer zu warm werden könnte, habe sie nicht gehabt. Das Fleisch hätte sie dann aber nicht im Zimmer auflegen wollen, sondern am Balkon. Warum sie nicht wenigstens das Fenster geöffnet habe, fragte die Richterin? „Das Fenster ist meistens zu, ich hab‘ es nicht aufgemacht.“ Als Schuldirektorin müsse sie wissen, dass Rauchentwicklung gefährlich ist, hielt ihr die vorsitzende Richterin Sabine Roßmann vor. Die Angeklagte meinte dazu: „Es gibt ja auch offene Kamine.“ Warum die Zimmertür zugesperrt war, wisse sie nicht, sie habe nicht abgesperrt. Dass der Rauchmelder nicht da gewesen sei, habe sie nicht bemerkt. Vielleicht habe ihr Bruder ihn abmontiert.
Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth hatte in ihrem Eröffnungsplädoyer auch darauf hingewiesen, dass die Angeklagte fast 600 Suchanfragen im Internet zum Thema Suizid getätigt habe. Das erklärte sie damit, dass das Thema sie interessiert habe: „Ich wollte wissen, was mein Sohn zu lesen bekommt, wenn er nach dem Thema fragt.“ Sie habe sich aber lediglich zehn Tage lang mit dem Thema beschäftigt und das sei eineinhalb Jahre vor dem Vorfall gewesen. Ob es Zufall sei, dass sie auch Anfragen wie „Gasofen für geschlossene Räume“ gemacht habe, wollte Roßmann wissen. Das erklärte die Pädagogin damit, dass es als „Vorschlag“ gekommen sei, wenn man das Thema Selbstmord als Suchanfrage eingebe. Das sei reiner Zufall.
Beisitzer Manfred Herrnhofer hielt ihr vor, wenn man das Thema als Suchanfrage eingebe, erhalte man alle möglichen Antworten, aber keinen jener Begriffe, die bei den Verläufen ihrer Suche aufgetaucht seien. „Da muss man schon gezielt danach suchen.“ Sie wisse nicht mehr, was sie damals genau eingegeben habe, meinte die Angeklagte daraufhin.
Die Frau und ihr Sohn waren am 19. August vergangenen Jahres bewusstlos im Wohnhaus der Frau gefunden worden. Beide hatten lebensgefährliche Rauchgasvergiftungen erlitten und überlebten nur knapp. Die Staatsanwaltschaft wertete die Tat als Mordversuch und erhob Anklage.