Wiener Prozess um „Europäische Aktion“ in der Zielgeraden

Am Wiener Landesgericht ist am Montag der Prozess gegen fünf frühere Mitglieder der „Europäischen Aktion“ (EA) abgeschlossen worden, denen die Anklage Vorbereitung eines Hochverrats und nationalsozialistische Wiederbetätigung im Sinn des Paragrafen 3a Ziffer 2 Verbotsgesetz vorwirft. Nach den Schlussvorträgen der Staatsanwältin und der Verteidiger zogen sich die Geschworenen zu Mittag zur Beratung zurück. Mit den Urteilen war nicht vor 14.00 Uhr zu rechnen.

Bei der „Europäischen Aktion“ handelte es sich um ein länderübergreifendes rechtsextremes Netzwerk, das Ziele vertrat, „die dem Parteiprogramm der NSDAP nachempfunden wurden“, wie Staatsanwältin Susanne Kerbl-Cortella eingangs des Verfahrens dargelegt hatte. Die Neonazi-Gruppierung habe „einen Umsturz auf ein außerparlamentarisches System“ geplant. Das bekräftigte sie nun auch in ihrem Schlossvortrag: „In so etwas stolpert man nicht nur hinein.“ Schuldsprüche im Sinn der Anklage seien „jedenfalls zu fällen“, denn der Gesetzgeber schütze den Staat vor nationalsozialistischen, staatsfeindlichen Verbindungen. Es gehe darum, dafür zu sorgen, „ dass solchen Bewegungen ein für alle Mal ein Riegel vorgeschoben wird“, meinte Kerbl-Cortella, die sich für „salomonische Urteile“ aussprach.

Damit billigte sie den Angeklagten im Alter zwischen 29 und 70 Jahren zu, nicht die führenden Proponenten der Vereinigung gewesen zu sein, deren Wurzeln in der Schweiz lagen. Die ehemaligen Köpfe des österreichischen Ablegers sind nämlich nicht mehr am Leben. Hans B., der als „Landesleiter Österreich“ fungierte, ist im August 2018 77-jährig an einem Herzleiden in der Justizanstalt Wien-Josefstadt verstorben, wo er sich seit Dezember 2016 in U-Haft befunden hatte. Der vormalige „Gebietsleiter Wien“, gegen den auch ermittelt wurde, ist ebenfalls bereits tot.

Sämtliche Angeklagte hatten sich in der mehrtägigen Verhandlung zum Vorbereiten eines Hochverrats „nicht schuldig“ bekannt. Vier waren allerdings zur Wiederbetätigung geständig, nur einer fühlte sich zur Gänze unschuldig. In seinem Schlusswort merkte der 66-Jährige an, er habe sich mit Hans B. nur über Literatur und nicht über nationalsozialistisches Gedankengut ausgetauscht: „Ich habe nie etwas getan, was die ‚Europäische Aktion‘ unterstützt hat oder unterstützen hätte sollen.“

Die Verteidiger der übrigen vier Männer bemühten sich in ihren Schlussvorträgen, die untergeordnete Beteiligung ihrer Mandanten hervorzuheben. Franz Stefan Pechmann, der Rechtsvertreter eines 42-Jährigen, betonte, dieser sei ein ehemaliger Postbediensteter und habe lediglich „Hilfsdienste geleistet“ bzw. „untergeordnete Handlungen durchgeführt“. Mittlerweile sei er „einsichtig, dass er sich komplett verrannt hat“.

Martin Mahrer, der Rechtsbeistand eines 70 Jahre alten Ungarn, der versucht hatte, die „Europäische Aktion“ mit der militanten Neonazi-Organisation „Ungarische Front“ (MNA) zu vernetzen, versprach: „Er wird nicht mehr delinquieren“. Der Mann, der bis zu ihrer Auflösung im Jahr 2016 der MNA angehörte, habe sich inzwischen „aus der politischen Tätigkeit weitgehend zurückgezogen“.

Der ehemalige „Gebietsleiter Tirol“ - ein inzwischen 29 Jahre alter Bürogehilfe - führte sein jugendliches Alter im Tatzeitraum ins Treffen. Hans B. sei für ihn mit 19 „ein Ersatz-Opa“ gewesen: „Er war sehr nett zu mir.“ Der Tiroler gab zu, seinerzeit nationalsozialistisches Gedankengut in sich getragen zu haben. „Dafür schämt er sich. Damit ist es jetzt aber vorbei“, versicherte sein Verteidiger Andreas Schweitzer. Der Tiroler sei „rechtzeitig aus der ‚Europäischen Aktion‘ ausgetreten. Es war ihm zu viel. Er hat sie aus innerer Überzeigung verlassen“.

„Er war nie ein Nazi. Er war SPÖ-Mitglied. Er ist ein einfacher Heizungsinstallateur“, meinte Verteidiger Rudolf Mayer über einen 50 Jährigen, der für die „Europäische Aktion“ als „Gebietsleiter Weinviertel“ fungiert hatte, ehe er 2016 die Gruppierung verließ. Mayer betonte, dass die Vorbereitung zum Hochverrat nicht vorliege, da keine konkrete Gefahr in Richtung eines Umsturzes bestanden habe: „Die Gefahr muss immer sehr konkret sein. Das war hier nicht der Fall.“ In Bezug auf die Wiederbetätigung appellierte Mayer an das Gericht, vom außerordentlichen Strafmilderungsrecht Gebrauch zu machen: „Geben Sie ihm eine Bewährungsstrafe, dann ist der Justiz und der Gerechtigkeit genüge getan.“