Mordprozess in Klagenfurt - Für Psychiater zurechnungsfähig

Bei einem Mordprozess am Klagenfurter Landesgericht hat am Montag der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann der 47-jährigen Angeklagten Zurechnungsfähigkeit zugebilligt. Es gebe keine Anzeichen für eine schwere psychische Erkrankung, sagte er vor dem Geschworenengericht. Der Frau wird vorgeworfen, ihren 14-jährigen Sohn und sich selbst mit Kohlenmonoxid vergiftet zu haben. Beide überlebten, schwebten bei ihrer Auffindung im August 2020 aber in Lebensgefahr.

Hofmann meinte, es gebe tatsächlich eine Neigung zu Depressionen bei der Angeklagten, eine leichte Form einer bipolaren Störung. Eine schwere psychische Erkrankung sehe er aber nicht. Auch Alkoholismus und Suchterkrankungen könne er ausschließen. Ihre Probleme habe sie stets hinter einer Fassade versteckt, sagte Hofmann.

So habe sie ihr Verhältnis zu ihrem Sohn ihm gegenüber als „perfekt“ bezeichnet. Ihm gegenüber habe sie sich bei seinem Besuch in der Justizanstalt heiter und freundlich gegeben. Von der Verzweiflung des Sohnes wegen der Ablehnung durch seinen Vater, über die sie bei der Verhandlung berichtet hatte, habe sie ihm nichts erzählt, sagte der Sachverständige. Hingegen habe sie ihm detailliert über den Ablauf der geplanten „Grillerei“ berichtet. Fragen nach möglichen Gesundheitsschäden ihres Sohnes habe sie ihm aber nicht gestellt.

Richterin Sabine Roßmann fragte ihn, ob die Angeklagte Selbstvorwürfe geäußert habe, immerhin sei ihr Kind beinahe ums Leben gekommen. „Nein, das hat es nicht gegeben, da war wichtiger zu erklären, dass sie die Tür zugemacht hat, damit der Hund das Fleisch nicht frisst.“

Die Angeklagte hatte den Vorfall vom 19. August dem Geschworenengericht erklärt, sie habe mit ihrem Sohn grillen wollen. Dass sie bereits gegen 7.00 Uhr den provisorischen Griller angezündet habe, sei aus ihrer Sicht nichts Ungewöhnliches. Den Griller habe sie in das Zimmer ihres Sohnes getragen, um zu kontrollieren, wann die Kohlen die richtige Temperatur hätten, um das Fleisch aufzulegen.

Sie habe sich dann zu ihrem Sohn (14) aufs Bett gelegt und mit ihm über den Tagesablauf und die Urlaubspläne gesprochen, bis sie irgendwann bewusstlos geworden sei. Bedenken, dass es im Zimmer zu warm werden könnte, habe sie nicht gehabt. Das Fleisch hätte sie dann aber nicht im Zimmer auflegen wollen, sondern am Balkon. Warum sie nicht wenigstens das Fenster geöffnet habe, fragte die Richterin? „Das Fenster ist meistens zu, ich hab‘ es nicht aufgemacht.“ Warum die Zimmertür zugesperrt war, wisse sie nicht, sie habe nicht abgesperrt. Dass der Rauchmelder abmontiert gewesen sei, habe sie nicht bemerkt.

Laut Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth hatte die Angeklagte fast 600 Suchanfragen im Internet zum Thema Suizid gemacht. Die Angeklagte meinte, das Thema habe sie interessiert. Das sei eineinhalb Jahre vor dem Vorfall gewesen. Ob es Zufall sei, dass sie auch Anfragen wie „Gasofen für geschlossene Räume“ gemacht habe, wollte Roßmann wissen. Das erklärte die Pädagogin damit, dass es als „Vorschlag“ gekommen sei, wenn man das Thema Selbstmord als Suchanfrage eingebe. Beisitzer Manfred Herrnhofer meinte, das sei nicht korrekt: „Da muss man schon gezielt danach suchen.“

Der Prozess wurde mit einer ergänzenden Einvernahme der Angeklagten fortgesetzt. Danach waren die Plädoyers angesetzt, ein Urteil wurde für den Abend erwartet.