Regierungs-Beschluss zu Bundesstaatsanwalt, Details offen

Die Bundesregierung hat ihren bereits verkündeten Plan, eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft einzurichten, am Mittwoch im Ministerrat formal festgeschrieben. Konkrete Details fehlen allerdings noch, diese sollen erst erarbeitet werden. Der „Kurier“ berichtete unterdessen, dass die ÖVP Zitate aus Ermittlungsakten verbieten und „überschießende Auswertung“ von Kommunikation untersagen will.

Zur Ausarbeitung der geplanten Bundesstaatsanwaltschaft sollen „die relevanten Stakeholder eingebunden werden“, heißt es im der APA vorliegenden Ministerratsvortrag. Zu klären sei u.a. der Ernennungsmodus, die Dauer der Bestellung und die Frage der Organisationsstruktur.

„Ermittlungsverfahren sollen unabhängig und ohne öffentlichen oder politischen Druck geführt werden können. Dabei gilt es ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit zu berücksichtigen, die Pressefreiheit zu schützen und gleichzeitig mediale Vorverurteilung zu vermeiden“, so der Text des Ministerratvortrages. Bei der Vermeidung von Vorverurteilung dürfte seitens der ÖVP der im „Kurier“ berichtete Plan gemeint sein, Berichterstattung über Ermittlungsverfahren zu erschweren. Derzeit dürfen Anwälte Ermittlungsakten weitergeben, Medien dürfen (unter Einhaltung des Medienrechts) daraus zitieren. Letzteres will die ÖVP laut „Kurier“ nun verbieten. Außerdem will sie den Ermittlern die „überschießende Auswertung“ von Kommunikation untersagen.

Zum Bundesstaatsanwalt heißt es im Ministerratsvortrag, staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren sollen „unter Wahrung der Qualität und Sorgfalt beschleunigt werden“, während gleichzeitig die Beschuldigtenrechte des Einzelnen gewahrt und gestärkt sowie negative wirtschaftliche Folgen eines Ermittlungsverfahrens hintangehalten werden sollen.

Die angedachte Bundesstaatsanwaltschaft solle „frei von politischer Beeinflussung ihre wichtige Funktion“ ausüben. Eingebunden werden sollen bei der Erarbeitung der Gesetzesnovelle die Standesvertretungen der Staatsanwälte, der Richter und der Rechtsanwälte sowie Experten. Auch alle Parlamentsparteien will die Regierung an Bord holen.

Fix ist, dass die Ernennung durch den Bundespräsidenten erfolgen soll. Zu klären sei, „welches Ernennungsverfahren die Unabhängigkeit und Legitimation der Weisungsspitze bestmöglich gewährleistet“. In ÖVP-Kreisgen ging man laut APA-Informationen davon aus, dass die Ernennung jedenfalls über das Parlament erfolgen soll. Zu klären sei auch der Modus einer vorzeitigen Abberufung. Auch die Frage, ob die Bundesstaatsanwaltschaft als unabhängige Dienststelle des Justizministeriums oder als eigenes „oberstes Organ“ eingerichtet wird, ist offen.

Der „Kurier“ (Mittwoch-Ausgabe) hatte zuvor berichtet, dass die ÖVP im Rahmen der Justiz-Reform auch Zitate aus Akten-Leaks unter Strafe stellen möchte. Bei den Ermittlungen rund um die Ibiza- und Glücksspielaffäre hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auch frühere und aktive ÖVP-Politiker ins Visier genommen. Die Ermittlungen stützen sich unter anderem auf die Auswertung von Handynachrichten - etwa beim ÖVP-nahen Chef der Staatsholding ÖBAG Thomas Schmid und bei Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache - die Teils auch in Medien veröffentlicht wurden.

Dem Bericht zufolge will die ÖVP nun ein Verbot der „überschießenden Auswertung von privater und geschäftlicher Kommunikation“ durch die Staatsanwaltschaft erreichen. Als Beispiel genannt wird, dass bei Ex-Novomatic-Chef Harald Neumann Gehaltspläne gefunden und in weiterer Folge an den Untersuchungsausschuss übermittelt worden seien. Außerdem soll es ein Verbot der Veröffentlichung von Ermittlungsakten nach deutschem Vorbild geben. Damit könnten Medien bestraft werden, wenn sie direkt aus Ermittlungsakten zitieren.

In Deutschland dürfen Dokumente eines Strafverfahrens erst im Wortlaut veröffentlicht werden, wenn sie in öffentlicher Verhandlung erörtert wurden. Berichte über Ermittlungsverfahren oder eingestellte Ermittlungen würden durch eine derartige Regelung deutlich erschwert.