Haftstrafe in historischem Prozess um Staatsfolter in Syrien
In dem laut deutscher Bundesanwaltschaft weltweit ersten Strafprozess wegen Staatsfolter in Syrien hat ein Gericht am Mittwoch einen der zwei Angeklagten zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Syrer Eyad A. hatte sich nach Überzeugung der Richter am Oberlandesgericht Koblenz (Rheinland-Pfalz) der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht.
Der nach Deutschland geflohene und dort festgenommene 44-Jährige war Agent des staatlichen Allgemeinen Geheimdienstes in Syrien gewesen. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er Beihilfe zu Verbrechen in Form von Folter und schwerwiegender Freiheitsberaubung geleistet. Gegen den syrischen Hauptangeklagten Anwar R. (58) soll der im April 2020 begonnene Prozess weiterlaufen.
Die Bundesanwaltschaft hatte gegen den nun verurteilten Eyad A. fünfeinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung Freispruch wegen eines entschuldigenden Notstands: Bei Befehlsverweigerung hätte sich der Agent in Lebensgefahr begeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger von Eyad A., Hannes Linke, kündigte Revision an.
Oberstaatsanwalt Jasper Klinge von der Bundesanwaltschaft sagte, das weltweit erste derartige Urteil sei ein Signal an Täter, die Menschenrechte mit den Füßen träten, dass sie dauerhaft mit der Ahndung ihrer Verbrechen rechnen müssten - womöglich auch in Deutschland. Das erlaubt das Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht.
Die Vorsitzende Richterin Anne Kerber sagte in der Urteilsbegründung, der Syrer Eyad A. habe im Herbst 2011 als Mitarbeiter des staatlichen Allgemeinen Geheimdienstes dazu beigetragen, 30 Demonstranten des Arabischen Frühlings in ein Foltergefängnis in der syrischen Hauptstadt Damaskus zu bringen. Der später nach Deutschland geflohene und hier festgenommene 44-Jährige habe im Wissen um den systematischen Angriff des syrischen Regimes von Präsident Baschar al-Assad auf die Zivilbevölkerung des Bürgerkriegslandes gehandelt.
Genauso bekannt sei ihm die brutale Folter in den Haftzellen seiner Geheimdienststelle gewesen - mit Schlägen, Aufhängen an Handgelenken und Stromschlägen bei katastrophalen Haftbedingungen mit zu wenig Essen, mangelnder Hygiene und fehlendem Platz zum Schlafen.
Tag und Nacht seien Schreie anderer Folteropfer zu hören gewesen. Die Vorsitzende Richterin Kerber sprach von Massengräbern für gestorbene Häftlinge und verwies auch auf die sogenannten Caesar-Fotos von syrischen Todesopfern: „Diese Bilder werde ich nie vergessen.“
Die Juristin hielt Eyad A. zugute, trotz eines Schießbefehls nicht auf Demonstranten geschossen zu haben. Bereits Anfang 2012 habe er sich vom Assad-Regime abgewandt. Im Prozess habe der Syrer zwar zu den Vorwürfen gegen ihn geschwiegen, sie aber 2018 bei einer polizeilichen Vernehmung in Deutschland eingestanden. Damals habe er auch Angaben gemacht, die zur Anklage gegen den Hauptangeklagten Anwar R. beigetragen hätten.
Die deutsche Bundesanwaltschaft wirft diesem mutmaßlichen Vernehmungschef im selben Foltergefängnis Verbrechen gegen die Menschlichkeit 2011 und 2012 vor. Sie legt ihm 58-fachen Mord und die Verantwortung für die Folter von mindestens 4000 Menschen zur Last. Zu Prozessbeginn stritt der einstige Oberst diese Vorwürfe zunächst ab.
Zu Lasten des verurteilten Eyad A. wertete der zuständige Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts, dass er freiwillig jahrelang im repressiven Sicherheitsapparat gearbeitet habe. Bei der Demonstration 2011 hätte er als einer von sehr vielen eingesetzten Sicherheitskräften beispielsweise auch eine Verletzung vortäuschen und sich zurückziehen können.
Der syrische Nebenkläger Wassim Mukdad sagte nach dem Urteil laut der Menschenrechtsorganisation „European Center for Constitutional and Human Rights“ (ECCHR): „Eyad A. ist nur ein kleines Rad im riesigen syrischen Folterapparat. Es ist wichtig, dass es dieses Urteil gibt, doch ich wünsche mir, dass es dazu dient, Licht auf die ganzen Verbrechen des Assad-Regimes zu werfen.“ ECCHR-Anwalt Patrick Kroker erklärte, die Zeugenaussagen etwa von Folterüberlebenden sowie die Caesar-Fotos hätten eine Bedeutung weit über den Prozess hinaus.