Nationalrat beschloss Verlängerung der Kurzarbeit

Der Nationalrat hat am Mittwochabend mit großer Mehrheit die Verlängerung der geltenden Kurzarbeitsregelung bis Mitte des Jahres beschlossen. Ebenfalls bis Ende Juni ausgedehnt wurde die Anhebung der Notstandshilfe auf das Niveau des Arbeitslosengeldes. Schließlich können Schwangere in körpernahen Berufen weiterhin früher vorübergehend aus dem Arbeitsprozess ausscheiden, ohne Lohneinbußen befürchten zu müssen.

Die Debatten zu diesen Materien verliefen vergleichsweise unaufgeregt. Grünen-Sozialsprecher Markus Koza brach dabei eine Lanze für die Notstandshilfe und versicherte, dass man sich gegen eine Verschmelzung mit der Sozialhilfe stemmen werde, wie diese unter Türkis-Blau geplant war und von den NEOS am Mittwoch wieder eingefordert wurde.

FP-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch begrüßte zwar die Maßnahmen an sich, verlangte aber zusätzlich eine Öffnung der Gastronomie und ein Ende von Restriktionen beim Handel und den körpernahen Dienstleistern. Von SP-Sozialsprecher Josef Muchitsch kam einmal mehr der Wunsch nach höherem Arbeitslosengeld und einer Aktion 40.000 für Langzeitarbeitslose.

Bei der Debatte zur Freistellung von Frauen argumentierten neuerlich nur die NEOS gegen die Vorlage. Sie sahen ein Beschäftigungsverbot, mit dem den Arbeitnehmerinnen die Wahlfreiheit genommen werde. Für die SPÖ merkte deren Frauenchefin Gabriele Heinisch-Hosek kritisch an, dass die Maßnahme mit Ende Juni befristet sei. Damit müssten Schwangere allenfalls wieder zurück in die Arbeit. Grünen-Mandatarin Barbara Neßler sah das Problem auch und meinte, man werde eine Lösung finden müssen. Die will VP-Mandatar Norbert Sieber schon gefunden haben. Wenn Ende Juni die Pandemie noch vorherrsche, werde man die Freistellung verändern.

Im Konkreten sieht die Regelung vor, dass werdende Mütter in Berufen mit Körperkontakt weiter ab der 14. Schwangerschaftswoche bei vollem Lohnausgleich freizustellen sind. Voraussetzung dafür ist, dass eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes nicht möglich ist. Der Arbeitgeber erhält im Gegenzug die Lohnkosten inklusive Lohnnebenkosten von der Krankenversicherung ersetzt. Profitieren können von der Regel etwa Kindergarten-Pädagoginnen, Physiotherapeutinnen und Friseurinnen.

Beim Kurzarbeitsmodell fortgeschrieben wird, dass die Einkommen-Nettoersatzrate von 80 bis 90 Prozent des Lohnes für Arbeitnehmer bestehen bleibt. Die Arbeitszeit kann im Normalfall auf 30 Prozent reduziert werden - in Branchen, die wegen des behördlich angeordneten Lockdowns geschlossen halten müssen, ist auch eine Reduktion auf null Prozent möglich.

Im Verlauf des Abends wird noch die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass jeder Versicherte, der vor dem 1. Jänner 2006 geboren ist und sich nicht von der Elektronischen Gesundheitsakte abgemeldet hat, pro Monat eine Packung mit fünf Corona-Tests für daheim erhält. Angehörigen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, Hebammen oder Kardiotechnikern wird ermöglicht, auch ohne ärztliche Anordnung Corona-Abstriche aus Nase und Rachen zu machen.

Aufgestockt worden sind am Mittwoch die Fördertöpfe für von der Corona-Pandemie betroffene Künstler. Mit den von allen Fraktionen unterstützten Anträgen werden dem beim Künstler-Sozialversicherungsfonds eingerichteten Covid-19-Fonds nochmals 20 Millionen zur Verfügung gestellt, der Überbrückungsfonds für selbstständige Künstler in Notlage wird um weitere 10 auf 120 Millionen aufgestockt. Für Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) zeigten die Maßnahmen, „dass wir es sehr ernst meinen mit der Hilfe für den Kulturbereich“. Beide Instrumente seien „wichtig“ für das Überleben der Kunstszene.

Bereits beschlossen wurde am Vormittag auch eine Zuwendung zum Erhalt des jüdischen Kulturguts. Konkret wird der Israelitische Religionsgemeinschaft eine jährliche Sonderförderung von vier Millionen zugesprochen. In Kraft treten sollen die Bestimmungen rückwirkend mit Anfang 2020, wobei für das vergangene Jahr sogar fünf Millionen fließen sollen.