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Zuhörer wurde zu Unrecht aus Wenner Gemeinderat abgeführt
Der von BM Walter Schöpf angeforderte Polizeieinsatz gegen einen Zuhörer im Gemeinderat vom 17. Dezember war rechtswidrig.
© Paschinger
Das Landesverwaltungsgericht hat entschieden: Einschränkung der Öffentlichkeit bei Gemeinderatssitzung wegen Corona ist unzulässig.
Wenns, Innsbruck – Es ist ein richtungsweisendes Urteil für alle Gemeinderatssitzungen – vor allem in Hinblick auf die Covid-Schutzmaßnahmenverordnung und die damit verbundene Ausgangssperre ab 20 Uhr, denn die zwangsweise Entfernung eines Zuhörers aus der Gemeinderatssitzung in Wenns vom 17. Dezember 2020 war rechtswidrig, stellte das Landesverwaltungsgericht (LVwG) fest.
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