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Zuhörer wurde zu Unrecht aus Wenner Gemeinderat abgeführt

Der von BM Walter Schöpf angeforderte Polizeieinsatz gegen einen Zuhöre­r im Gemeinderat vom 17. Dezember war rechtswidrig.
© Paschinger

Das Landesverwaltungsgericht hat entschieden: Einschränkung der Öffentlichkeit bei Gemeinderatssitzung wegen Corona ist unzulässig.

Wenns, Innsbruck – Es ist ein richtungsweisendes Urteil für alle Gemeinderatssitzungen – vor allem in Hinblick auf die Covid-Schutzmaßnahmenverordnung und die damit verbundene Ausgangssperre ab 20 Uhr, denn die zwangsweise Entfernung eines Zuhörers aus der Gemeinderatssitzung in Wenns vom 17. Dezember 2020 war rechtswidrig, stellte das Landes­verwaltungsgericht (LVwG) fest.

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