Coronavirus

Südafrika-Mutation: Probe aus Bayern auch nicht mehr vorhanden

Auch die Probe aus Bayern existiert nicht mehr.
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Innsbruck, München – Bei den Nachforschungen über den Ursprung der Infektionskette der südafrikanischen Coronavirus-Mutation in Tirol sind die heimischen Gesundheitsbehörden in einer Sackgasse angekommen. Bekanntlich datiert der erste Fall in Tirol vom 23. Dezember, ein Patient im Bezirkskrankenhaus Schwaz wurde positiv auf Coron­a getestet. Nachträglich stellte man bei ihm die Süd­afrika-Variante fest.

Zuvor hatte der Unterländer am 10. Dezember Besuch von einem Freund, der am selben Tag aus Südafrika zurückgekehrt war. Dieser hatte beruflich in Südafrika zu tun gehabt, gemeinsam mit einem bayerischen Arbeitskollegen. Der Tiroler wollte zuhause noch einige Formalitäten klären, bevor er nach Niederösterreich übersiedelt. Vor dem Treffen ließ sich der Südafrika-Heimkehrer testen, er war negativ. Später in Niederösterreich traten bei ihm jedoch Corona-Symptome auf, bei einem Abstrich am 14. Dezember wurde er positiv auf Corona getestet. Wie schon zuvor sein Kollege aus Bayern, mit dem er nach München geflogen war.

Zuerst erhofften sich die Behörden Aufschlüsse von der Probe des in Niederösterreich lebenden Tirolers. Sie sollte ebenfalls auf die südafrikanische Variante hin untersucht werden. Doch Fehlanzeige: Den Abstrich gibt es nicht mehr. Dasselbe Schicksal ereilt die Bezirkshauptmannschaft Schwaz jetzt in Bayern.

Am Mittwoch stellte nämlich der bayerische Grün-Abgeordnete Florian Siekmann im dortigen Landtag eine Anfrage an die Staatsregierung. Die Antwort ist ernüchternd: „In der ersten Dezemberhälfte 2020 fanden noch keine Sequenzierungen statt, so dass beim deutschen Staatsbürger keine Feindiagnostik erfolgte. Nach Rücksprache des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mit dem untersuchenden Privatlabor ist kein Probenmaterial mehr vorhanden, deshalb ist eine Sequenzierung im Nachhinein nicht mehr möglich.“ Nachsatz: Die Person aus Österreich sei offenbar erst Tage nach einem negativen Testergebnis in Österreich erkrankt, so dass nach Ansicht des LGL aufgrund der Inkubationszeit auch eine Ansteckung in Österreich in Betracht gezogen werden müsse. (pn)