Von Beweisen blieb nicht mehr viel übrig: Freispruch für Paketdienstfahrer
Ein Paketdienstfahrer soll mehrere Luxusuhren im Wert von 30.000 Euro veruntreut haben. Das Verfahren endete mit einem Freispruch.
Innsbruck – Grazie, grazie!“ Sichtlich erleichtert bedankte sich ein 29-jähriger Paketdienstfahrer aus Sizilien am Montag am Landesgericht für den Freispruch. Der Mann musste sich wegen mehrfacher Veruntreuung von Luxusuhren der Marken Breitling und Omega aus Paketlieferungen verantworten. Aber nach Abschluss des Beweisverfahrens blieb von den Vorwürfen nicht mehr viel übrig. So war es kein Wunder, dass das Schlussplädoyer von Staatsanwalt Andreas Leo auch vom Verteidiger stammen hätte können.
Vor einem Jahr ist der Familienvater von Süditalien nach Tirol übersiedelt. Kaum angekommen, übernahm der Sizilianer einen Job bei einem Zirler Paketdienst. Doch bereits wenige Tage nach Dienstantritt sollen wertvolle Uhren aus einem Paket verschwunden sein, das für einen Innsbrucker Uhrenhändler bestimmt war. Kein Einzelfall – bis Mai beschwerten sich zwei Juweliere über drei weitere unvollständige Lieferungen. Wieder waren Breitling-Uhren verschwunden. Und immer war es anscheinend der Sizilianer, der am Steuer des Pakettransporters saß. Der Wert der Beute wurde in der Anklageschrift mit knapp 30.000 Euro beziffert. Doch der Italiener wies jede Schuld von sich.
Tatsächlich stellte sich bei der Verhandlung heraus, dass der Angeklagte in zwei Fällen gar nicht der Paketbote war. Einmal war ein anderer Paketdienst der Lieferant, ein anderes Mal wurden wegen des ersten Lockdowns die beiden Uhrenhändler gar nicht angefahren. Und auch sonst blieb offen, ob die Uhrenpakete nicht schon bei der Ankunft im Zirler Verteilerlager unvollständig waren. Ein Freispruch war die Folge. Da auch der Staatsanwalt keine Einwände hatte, ist das Urteil rechtskräftig. Übrigens: Der Chef hatte ebenfalls Zweifel an der Schuld des Mitarbeiters – der Sizilianer ist noch immer beim Unternehmen beschäftigt.
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Auch der dritte von vier Versuchen des Kufsteiner Krankenhauses, eine unliebsame Mitarbeiterin loszuwerden, ist vorerst gescheitert. Das Landesgericht hat die Kündigung der Krankenschwester in erster Instanz als rechtswidrig beurteilt. Bereits zuvor haben Gerichte eine Entlassung und eine Kündigung der Pflegerin aufgehoben. Eine weitere Entlassung der Frau ist demnächst Gegenstand einer Verhandlung. (tom)