Leitartikel zu Corona-Gesetzesvorlage: Ein massiver Eingriff in die Freiheit
Der Plan der Regierenden, bereits ein Treffen von vier Personen aus zwei Haushalten als Veranstaltung zu werten und zu untersagen, geht deutlich zu weit. Wer soll das überhaupt kontrollieren? Das Gesetz darf so nicht kommen.
Von Serdar Sahin
Die Corona-Pandemie hält uns seit über einem Jahr fest im Griff. Neue Erkenntnisse über das Virus führten und führen dazu, die Regeln ständig neu zu definieren – also die bestehenden Gesetze der aktuellen Wissenslage anzupassen. Nicht immer klappte das friktionsfrei, Gesetze mussten zurückgezogen und überarbeitet werden, weil sie unklar formuliert waren und manchmal auch der Verfassung widersprachen. Ein Entwurf zur Novelle des Epidemiegesetzes und des Covid-19-Maßnahmengesetzes reiht sich hier ein. Neben den geplanten Verschärfungen bei den Ausgangsbeschränkungen will die Regierung auch, dass schon Zusammenkünfte von zumindest vier Personen aus zumindest zwei unterschiedlichen Haushalten als eine Veranstaltung gelten sollen – und somit untersagt werden dürfen.