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In Tirol gelten klare Regeln für Stallmist am Feld
In Sachen Festmistlagerung am Feld kommt es bei der BH Innsbruck immer wieder zu Privatanzeigen. Laut Umweltabteilung werden die Vorgaben der „Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung“ aber in aller Regel eingehalten. Nur in Einzelfällen müsse „nachjustiert“ werden. (Symbolbild)
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Die so genannte „Feldmiete“ von Stallmist ist erlaubt – unter bestimmten Bedingungen. Bei einem Fall in Sistrans beanstandete die Behörde zuletzt zu hohe Stickstoffmengen.
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