Land Tirol arbeitet an einem eigenen Mietpreisspiegel
Die Wohnkosten sind ein zentraler Faktor in der Mindestsicherung. Für die Anpassung der Höchstsätze geht Soziallandesrätin Fischer neue Wege.
Von Manfred Mitterwachauer
Innsbruck – Ein ganz zentraler Faktor in der Mindestsicherung sind die Leistungen zur Sicherung des jeweiligen Wohnbedarfs. Wie viel MindestsicherungsbezieherInnen für eine Wohnung an Unterstützungsleistung zusteht, legt die Wohnkostenverordnung der Landesregierung fest. Erst kürzlich wurden diese Höchstsätze wieder angepasst (siehe auch Faktbox). Je nach Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen und je nach Bezirk, in welchem sich die Wohnung befindet, fallen diese Höchstsätze recht unterschiedlich aus. Ausgangsbasis hierfür sind die aktuellen durchschnittlichen Mietkosten einer Wohnung (mittlere Wohnqualität) in der entsprechenden Größe und Lage.
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