Gut zu wissen: So fördern Eltern eine gute Beziehung zwischen Geschwistern
Sie streiten, sie raufen, sind eifersüchtig aufeinander – aber sie helfen sich auch, le ...
Da staunte ein Oberländer nicht schlecht, als ihm dieser Tage, exakt am 3. März, eine Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck ins Haus flatterte. Die Behörde fordert 100 Euro, oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 24 Stunden.
Da staunte ein Oberländer nicht schlecht, als ihm dieser Tage, exakt am 3. März, eine Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck ins Haus flatterte. Die Behörde fordert 100 Euro, oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 24 Stunden.
Der Betrag sei zu bezahlen, weil der Telfer am 5. April 2020 allein am Inn spazieren gegangen sei und bei der Anfahrt eine Gemeindegrenze überschritten habe. Tatsächlich hatte sich der Mann in der Nachbargemeinde Rietz die Beine vertreten. Vor einem Jahr war das nicht erlaubt. Dafür sorgte eine Verordnung des Landeshauptmanns, die es untersagte, die Gemeindegrenzen zu überschreiten. Mit dieser Maßnahme gedachte die Tiroler Landesregierung das Coronavirus einzudämmen.