Gemeinden lehnen geplante Reform des Amtsgeheimnisses ab

Der Gemeindebund hat keine Freude mit der von Türkis-Grün vorgelegten Reform des Amtsgeheimnisses und lehnt den Entwurf für das sogenannte Informationsfreiheitsgesetz „entschieden ab“. Der Gesetzesentwurf sei „gut gemeint, aber im Detail doch ungeeignet, praxisfern, kostentreibend und legistisch schlecht aufbereitet“, urteilte der Gemeindebund in einer Aussendung am Dienstag. Bestehende Unklarheiten würden dadurch „provoziert und potenziert“.

Die Gemeinden seien keineswegs gegen Transparenz, „sehr wohl aber gegen eine überbordende Bürokratie, die dann aufkommt, wenn gleichzeitig alle, teils im Widerspruch stehenden Pflichten beachtet werden müssen“, heißt es in der Begutachtungsstellungnahme des Gemeindebunds. Eine Neuregelung durch die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und Stärkung der Informationspflicht dürfe „keinesfalls mehr Aufwand verursachen, als die bisherigen Regelungen hervorgerufen haben“.

Da die Gemeindeebene mit einer Unzahl an Aufgaben betraut sei, habe sie auch eine Unmenge an Daten und Informationen zu verwalten, erklärte die Interessenvertretung. Auf der einen Seite sollen Verwaltungs- und Entscheidungsprozesse „nachvollziehbar und transparent sein, gleichzeitig sollen aber Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte beachtet werden“. Durch das vorliegende Gesetzesvorhaben würden „bestehende Unklarheiten und Unsicherheiten, wann Informationen preiszugeben und wann Zurückhaltung zu üben ist, nicht nur prolongiert, sie werden provoziert und potenziert“, befürchtet der Gemeindebund. Durch eine „Vielzahl an juristischen Stolperfallen“ im Gesetzesvorschlag würde aus dem „Transparenzpaket“ ein „Bürokratiepaket“.

Bei der Prüfung, ob und inwieweit eine Information zu erteilen ist, sei beispielsweise „ein Sammelsurium an Ausnahmetatbeständen zu prüfen, abzuwägen und zu gewichten“. Dies könnte etwa gerade in kleinen Landgemeinden, die keine juristisch ausgebildeten Mitarbeiter beschäftigen, ein Problem werden. Außerdem sei die Frist von vier Wochen „viel zu kurz“.

Konkret spricht sich der Gemeindebund auch dagegen aus, dass der Rechnungshof künftig auch Unternehmen ab einer öffentlichen Beteiligung von 25 Prozent prüfen darf. Bei Unternehmen, die sich zu 75 Prozent in privater Hand befinden, sei ein dominierender staatlicher Einfluss „keinesfalls gegeben“, argumentiert der Gemeindebund. „Die beabsichtigte Ausweitung der Prüfkompetenz ist nicht mehr zu argumentieren und wird allein aus diesem Grund abgelehnt.“

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