Fünf Jahre Haft für zweifachen Bankräuber

Als zweifacher Bankräuber ist am Mittwoch ein 43-jähriger Mann von einem Wiener Schöffensenat zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht ging davon aus, dass er am 3. September 2018 eine Bankfiliale in der Wiedner Hauptstraße überfallen hatte, indem er eine Einkaufstasche herzeigte und behauptete, in dieser befände sich eine Bombe, die er zünden werde, wenn er kein Geld bekomme.

Am 21. November desselben Jahres soll derselbe Mann eine Bank in der Landstraßer Hauptstraße ausgeraubt haben, wobei er eine täuschend echt aussehende Schusswaffe am Gürtel trug und auf Englisch Geld verlangte. Die Beute betrug laut Anklage in beiden Fällen jeweils 5.000 Euro.

Der Angeklagte hatte sich „nicht schuldig“ bekannt, wurde jedoch von mehreren Indizien belastet. 2008 war er nach einem Raub als Zurechnungsunfähiger in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Ende November 2014 wurde er bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen. Im nunmehrigen Verfahren stuften ihn zwei psychiatrische Sachverständige als zurechnungs- und damit schuldfähig ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Es gab zwar keinen eindeutigen Beweis für die Täterschaft des 43-Jährigen, da ihn keiner der Bankangestellten mit hundertprozentiger Sicherheit wieder erkannte. Dem Gericht standen aber eine Fülle von Indizien zur Verfügung, die am Ende für den Schuldspruch ausschlaggebend waren. Ein Sachverständiger für Biometrie bezifferte die Wahrscheinlichkeit, dass das Gesicht auf den Bildern aus den Überwachungskameras nicht den Angeklagten zeigte, als ausgesprochen gering. Auch die Körpergröße stimmte überein.

Darüber hinaus war auf den Fotos vom ersten Überfall am Täter eine silberne Halskette zu sehen - eine solche trug auch der 43-Jährige bei seiner Festnahme. Noch am selben Tag des ersten Überfalls hatte er um 1.200 Euro einen Pkw gekauft, wobei er das Fahrzeug mit 50 Euro-Scheinen bezahlte. Ausschließlich solche Banknoten hatte der Täter beim Bankraub ausgehändigt bekommen.

An der von zwei Experten festgestellten Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten taten sich - zumindest aus Sicht eines unbeteiligten Prozessbeobachters gewisse Zweifel auf. Als sein Rechtsvertreter Günter Harrich nach der Urteilsverkündung mit dem 43-Jährigen die möglichen Rechtsmittel beraten wollte, erzielte er kein Ergebnis. „Er hat gesagt, er hätte etwas unter dem rechten Auge eingepflanzt“, teilte Harrich dem Gericht mit. Der Anwalt erbat daher vorerst Bedenkzeit.

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