Rechnungshof vermisst Transparenz bei Ministerien-Sponsoring

Der Rechnungshof (RH) vermisst in mehreren Regierungsressorts verbindliche Regelungen für Sponsoring und sonstige Zuwendungen. So sollten das Bundeskanzleramt und das Wirtschaftsministerium Complianceprozesse etablieren, lautet die Empfehlung in einem aktuellen Bericht. Auch die regelmäßige Veröffentlichung eines Sponsoringberichts wird darin angeregt. Mehr Transparenz bei Sponsoring und Gegenleistungen fordern die Prüfer auch im Innenministerium ein, das auch geprüft wurde.

Überprüft wurden vom Rechnungshof von August bis November 2019 das Verwaltungssponsoring und Schenkungen im Bundeskanzleramt, im Wirtschafts- sowie im Innenministerium. Ziel der Prüfung war die Beurteilung der bereits vorhandenen Regelungen für Zuwendungen insbesondere im Hinblick auf Verwaltungssponsoring im internationalen Vergleich. Angeschaut hat sich der Rechnungshof auch, welche Mittel in diesem Zeitraum in den geprüften Ressorts geflossen sind.

In Österreich gab es keine einheitliche Definition von Sponsoring, stellt der Rechnungshof in seinem Bericht fest. Die drei überprüften Ressorts verwendeten demnach unterschiedliche Bezeichnungen, die laut den Prüfern zu Abgrenzungsproblemen geführt hätten. Ebenso fehlten einheitliche Regelungen für Sponsoring oder Schenkungen an öffentliche Organisationen. Eine interministerielle Arbeitsgruppe arbeitete aber zur Zeit der Gebarungsüberprüfung Ende 2019 an einem Entwurf für eine Zuwendungsrichtlinie.

Lediglich im Innenministerium habe es Sponsoring-Regelungen gegeben. Allerdings gab es in allen drei überprüften Ministerien Sponsoren, die neben den Sponsoringvereinbarungen in einer sonstigen Geschäftsbeziehung zum Ministerium standen oder Förderungen erhielten. „Derartige Fälle können den Anschein von Interessenskonflikten hervorrufen oder bewirken, dass die Bevölkerung das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Verwaltung verliert.“, findet der Rechnungshof. Auch schriftliche Vereinbarungen fehlten zum Teil.

Auch konkrete Sponsoring-Fälle listet der Rechnungshof auf: So erhielt das Bundeskanzleramt 72.500 Euro für die Ausstellung „Wiener Kongress“ und im Jahr 2018 Sach- und Dienstleistungen für die EU–Präsidentschaft sowie für die Familienfeste in den Jahren 2015 bis 2017. Das Wirtschaftsministerium erhielt für eine Ausstellung zwei Sachleistungen. Die dem Innenministerium zur Verfügung gestellten Sachleistungen für die jährlichen Sommerfeste der Landespolizeidirektion Tirol wurden mit rund 29.600 Euro bewertet.

Darüber hinaus schloss das Innenministerium für eine Kampagne zur Rekrutierung neuer Polizistinnen und Polizisten Kooperationen mit drei Auto- und einem Motorradhersteller „für beiderseitige Marketingzwecke“ ab. Eines dieser Fahrzeuge, einen hochpreisigen Sportwagen, setzte die Polizei auch zur Verkehrsüberwachung ein. Im Rahmen von zwei Kooperationsvereinbarungen mit der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt erhielt das Innenministerium Drucksorten und Werbeartikel zur Verkehrsprävention und Sicherheit von Schulkindern.

Insbesondere das Innenministerium erhielt laut Rechnungshof mehrere Zuwendungen ohne Gegenleistung. Einen Überblick hatte das Ministerium nicht. Zwar gab es einen Schenkungserlass, dieser galt jedoch nur für den nachgeordneten Bereich der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit.

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