Corona-Krise

Platter drängt Blümel bei Stundungen für Krisen-Betroffene

Die Betriebe brauchen in der Corona-Krise weitere Hilfen.
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Innsbruck, Wien – Das Land Tirol macht nun gehörig Druck beim Finanzministerium für eine Verlängerung von Stundungen und Garantien zur Abfederung der massiven Corona-Folgen für die Wirtschaft. LH Günther Platter hat bei Finanzminister und Parteikollege Gernot Blümel (beide ÖVP) dazu mehrere Forderungen deponiert.

Der mit Ende September 2020 ausgelaufene so genannte Forbearance-Schutz (die gesetzliche Möglichkeit zur Stundung) der einschlägigen Vorschriften der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde sollte in Anbetracht der veränderten Situation wiedereingeführt werden oder alternative Aufsichtsmaßnahmen müssten angedacht werden, heißt es. Neben aufsichtsrechtlichen Formal-Maßnahmen sollten „Fixkostenzuschüsse“, als eigentliche Stützungsmaßnahmen, bei der Aufsicht ausreichend berücksichtigt werden. Diese stellen auch indirekt den eigentlichen Forbearance-Schutz für die finanzierenden Banken dar, sofern diese auch zur Kreditbedienung wiederverwendet werden, so Platter. Durch die bestehende Verordnung werde dies nicht mehr gewährleistet bzw. werde diese von Kreditnehmern zuweilen missverständlich aufgefasst. Wenn die Regelung so wie jetzt bleiben sollte, würden Vorfinanzierungen zumindest erschwert, warnt Platter.

Die Zeiten für öffentliche Garantien sollten verlängert werden. Auch sollten Garantien über Dezember 2020 hinausgehend bis Mitte 2021 beantragt werden können, die Garantiesummen sollten aufgrund der Dauer ausgeweitet werden. Angedacht werden könnte laut dem Landeshauptmann auch eine Umwandlung der ÖHT-Garantien in Mezzaninkapital, eine Zwischenstufe von Eigenkapital und Fremdkapital.

Für Platter drängt die Zeit: „Eine flexiblere Handhabe der Bankenaufsicht im Zusammenhang mit Stundungen ist unbedingt notwendig, um die dringend benötigte Liquidität in den Unternehmen zu erhalten. Zusätzlich ist eine Ausweitung der Garantieprodukte von AWS und ÖHT unumgänglich, um das Überleben der Wirtschaftstreibenden zu sichern.“ (va)

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