Oster-Lockdown für die östlichen Bundesländer fixiert
Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Dienstag die „Osterruhe“-Regelungen für die östlichen Bundesländer abgesegnet. Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und der SPÖ wurden für Burgenland und Niederösterreich der Oster-Lockdown vom 1. bis 6. April fixiert und für Wien die verlängerte Geltungsdauer bis 10. April. Für diese Zeit sind wegen der hohen Corona-Infektionszahlen Handel, persönliche Dienstleister, Zoos, Museen geschlossen, es gilt eine ganztägige Ausgangsbeschränkung.
Die Verlängerung auf die ganze Woche nach Ostern hat Wien gestern nach Gesprächen mit der Bundesregierung und Experten bekannt gegeben. Burgenland und Niederösterreich blieben beim ursprünglich vereinbarten Datum 6. April, sie wollen die weitere Entwicklung abwarten. „Aufgrund der alarmierenden Situation“ hat Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) aber andere Bundesländer aufgefordert, dem Beispiel der Bundeshauptstadt zu folgen.
Im Osten droht der Zusammenbruch der medizinischen Versorgung. Besonders in Wien ist bei unverändertem Infektionsgeschehen davon auszugehen, dass die für COVID-19-Patienten vorgesehenen Betten demnächst ausgeschöpft sein werden, wird in den Erläuterungen als Begründung für den Oster-Lockdown festgehalten.
Um das abzuwenden, gilt im Burgenland und Niederösterreich von Gründonnerstag bis inklusive Dienstag nach Ostern - und in Wien bis inklusive Samstag, 10. April - eine ganztägige Ausgangsbeschränkung. Die Ausnahmen sind die bekannten - Einkaufen, Hilfeleistung, Kontakt mit Eltern, Kinder und Geschwistern, Aufenthalt im Freien zum Ausführen von Tieren oder zur „körperlichen und psychischen Erholung“. Mit der 6. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung kommt noch eine weitere ganz offiziell dazu: Der private Wohnbereich darf auch „zum Zweck der Abholung von Waren“ („Click & Collect“) verlassen werden.
Für die übrigen sechs Bundesländer wurden die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen - denen der Hauptausschuss ja alle zehn Tage zustimmen muss - bis 10. April verlängert. Dass dies auch für Vorarlberg gilt, wird extra begründet: Auch dort sei, ausgehend von einem vergleichsweise niedrigen Niveau, ein Anstieg der 7-Tagesinzidenz und eine entsprechende Auslastung der Intensivkapazitäten zu verzeichnen.
Noch nicht per Verordnung festgehalten werden können die für die östlichen Länder geplanten Zutrittstests zum Handel zunächst von 7. bis 10. April. Dafür muss die Änderung des Epidemie- und Covid-Maßnahmengesetzes abgewartet werden, die heute, Dienstag, im Bundesrat am Programm steht.
Ebenfalls nicht in der Schutzmaßnahmenverordnung enthalten sind die vier Tage Distance Learning nach Ostern für die Schüler im Osten. Dafür ist nicht Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne), sondern Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) zuständig.