Wien verhängt Maskenpflicht an beliebten Plätzen
Die Gemeinde Wien geht einen weiteren Schritt bei der Pandemie-Bekämpfung und erlässt eine FFP2-Maskenpflicht an belebten und beliebten Plätzen in der Innenstadt. Wie Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) im Gespräch mit der APA bekannt gab, sind davon der Donaukanal, der Schweden- und der Stephansplatz, der Karlsplatz mit dem anschließenden Resselpark sowie der Maria-Theresien-Platz zwischen Kunst- und Naturhistorischem Museum betroffen. Die Regel gilt bereits ab Donnerstag.
Ob es bei diesen Plätzen bleibt, ist indes noch unklar. Wie Ludwig unterstrich, würde man bei Ausweichen auf andere Orte auch dort entsprechende Maßnahmen umsetzen. Dauern soll die Maskenpflicht wie die gesamte „Oster-Ruhe“, die ja unter anderem auch den Handel und die persönlichen Dienstleister betrifft, mindestens bis 10. April.
Der Bürgermeister betonte, dass es dabei natürlich nicht darum gehe, jemanden „zu sekkieren“. Den Menschen müsse vielmehr klar sein, dass es um ihre Gesundheit und die ihrer Mitmenschen gehe. Auch junge Menschen seien mittlerweile oft hart getroffen mit mehrwöchigen Aufenthalten auf den Intensivstationen. Er appelliere daher an alle, die Situation ernst zu nehmen und zu Ostern daheim zu bleiben, da aber soziale Kontakte über Telefon und soziale Medien zu halten.
Um der dramatischen Situation an den Spitälern Herr zu werden, wird die Stadtregierung auch eine Änderung des Krankenanstaltengesetzes vornehmen. Diese soll es ermöglichen, mehr Plätze zu schaffen. Dies soll über einen flexibleren Einsatz des Personals funktionieren, jedoch ohne Qualitätsverlust, wie Ludwig versicherte.
Noch steht Wien mit seiner verlängerten „Oster-Ruhe“ alleine da, doch ist Ludwig überzeugt dass auch Niederösterreich und das Burgenland folgen werde. Entsprechende Maßnahmen zu setzen, sei „alternativlos“. Er habe den Eindruck, dass manche Bundesländer sich denken würden, dass man im Notfall immer noch Wien habe, doch helfe man zwar gerne, die Ressourcen seien aber auch in der Bundeshauptstadt irgendwann erschöpft, warnte der Bürgermeister.
Angesichts stark gestiegener Corona-Zahlen gilt in Ostösterreich - Wien, Niederösterreich und dem Burgenland - ab Gründonnerstag und bis Dienstag nach Ostern ein kurzer Lockdown. Die Bundeshauptstadt hat bereits bekannt gegeben, diesen bis 11. April zu verlängern. Formal reichen die Verordnungen zunächst nur bis 10. April.
Zur Frage, wie es in den anderen beiden Bundesländern weitergeht, soll die Situation bei den Corona-Infektionen sowie in den Spitälern und vor allem auf den Intensivstationen noch bis Freitag beobachtet und dann eine Entscheidung getroffen werden, hieß es im Burgenland. Näheres war zunächst nicht zu erfahren. Die Zahl der Patienten auf den Intensivstationen in burgenländischen Spitälern war indes ein wenig gesunken. Nach dem Höchststand am Sonntag mit 25 Erkrankten betrug die Zahl derer, die intensivmedizinische Versorgung benötigen, am Mittwoch 19. Allerdings wurden auch weitere Todesfälle verzeichnet.
Auch wenn mit einer Entscheidung vor Freitag nicht zu rechnen ist, tauschen sich die Länder - mit dem Gesundheitsministerium - täglich aus. Die laufende Abstimmung zwischen den Bundesländern und der Bundesregierung sei „auf jeden Fall zielführend“, teilte das Büro von Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) am Mittwoch auf Anfrage mit. Dementsprechend „sind wir täglich miteinander im Kontakt“.
Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hielte die Ausweitung der Maßnahmen, wie er in den vergangenen Tagen mehrfach betonte, für dringend geboten - und zwar nicht nur der Dauer im Burgenland und Niederösterreich, sondern auch auf andere Bundesländer.
Definitiv nicht - wie geplant - mit Gründonnerstag in Kraft treten wird die Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht auch auf Innenräume. Dies würde vor allem die Arbeitswelt betreffen - und sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmervertreter haben sich quergelegt. Das Gesundheitsministerium steht deshalb in Verhandlung mit den Sozialpartnern.
Gebremst hat das Vorhaben auch, dass FFP2-Pflicht am Arbeitsplatz und verpflichtende Berufsgruppentests (mit denen die Maskenpflicht ja wegfallen könnte) als Schutzmaßnahmen-Paket gesehen werden. Die Pflicht zur wöchentlichen Testung für bestimmte Berufsgruppen liegt aber - mit der Blockade der Epidemie- und Coronagesetzes-Novellen durch die Oppositionsmehrheit im Bundesrat - für acht Wochen auf Eis. Auch die geplanten Zutrittstests im Handel kommen so vorerst nicht. Ludwig sieht hier ein Problem der Praktikabilität.