15 Jahre Haft in Ried für Mordversuch an Familie
Ein 22-Jähriger, der im Juli 2020 im Bezirk Schärding versucht haben soll, seine Ex-Freundin und deren zwei Kinder zu töten, ist am zweiten Verhandlungstag am Donnerstag im Landesgericht Ried zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen sprachen ihn wegen des versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung einstimmig schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin meldete umgehend Berufung an, der Angeklagte nahm sich Bedenkzeit.
Wegen der Unbescholtenheit des Angeklagten und der Tatsache, dass es bei dem Mordversuch geblieben ist, fasste der Angeklagte „nur“ 15 Jahre Haft aus, gedroht hätte ihm lebenslang. Aus Eifersucht, weil seine Ex-Freundin angeblich einen neuen Freund habe, kam es in der Julinacht zu einer Auseinandersetzung. Der Mann soll dann zuerst seine Ex-Freundin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Danach habe er laut Anklage die gemeinsame zehn Monate alte Tochter und seinen fünfjährigen Stiefsohn in eine mit Wasser gefüllte Badewanne gesetzt und einen angesteckten Toaster hineingeworfen. Als der Schutzschalter fiel, soll er zwei Camping-Gaskartuschen geöffnet haben. Weil das Baby so laut schrie, wurde aber die Mutter wieder wach und verhinderte Schlimmeres. Beim Prozessauftakt am Dienstag hatte sich der Mann nicht schuldig bekannt, er habe seine Ex nur erschrecken wollen.
Am Donnerstag fragte eine Geschworene den Angeklagten, warum er vor der Tat vier Bier getrunken habe. Antwort: „Weil ich es für nötig empfunden habe.“ Auch habe er Tabletten genommen, um die Wirkung zu verstärken. Auf die Frage, warum er das Gas aufgedreht habe, meinte der Mann: „Damit sie Angst hat. Des war eigentlich a blöde Racheg‘schicht.“ Auch die Aktion mit dem Toaster und der Badewanne sei nur „zum Erschrecken“ und „zur Rache“ gedacht gewesen. Als er seine Ex gewürgt habe, habe er eigentlich nicht damit gerechnet, dass sie bewusstlos werden würde, behauptete er.
Die Staatsanwältin sprach im Schussplädoyer vom „Werfen von Blend- und Nebelgranaten des Angeklagten, um die Geschworenen zu verwirren. Meine Aufgabe wird es sein, den Nebel zu lichten“. Der Angeklagte sei sicher nicht das „arme Würscht‘l“ als das ihn die Verteidigung hinstelle. Vielmehr handle es sich um eine narzisstische Persönlichkeit ohne Sensorium für eigene und fremde Emotionen. Seine Eifersucht sei auf mangelnden Selbstwert zurückzuführen, er habe sich nur Sorgen gemacht, wie es nach außen aussehe, wenn er nach einer Trennung wieder bei seinen Eltern einziehe. Die Staatsanwältin betonte, dass die Frau seit den Vorfällen an einer posttraumatischen Belastungsstörung leide, die Kinder „noch nicht“, mit Betonung auf „noch“. Das könne noch kommen, „wenn die Kinder einmal verstehen, dass ihr Vater sie umbringen wollte. Was das für die Kinder bedeutet, möchte ich mir nicht ansatzweise vorstellen.“
„Für mich sitzt da ein Bub“, sagte hingegen der Verteidiger. Sein Mandant sei „kein Genie“, er sei „ein bisserl deppert“ und könne sich nicht ausdrücken. „Der unterschreibt mir auch den Tod vom Kennedy, wenn ich ihn darum bitte.“ Er sei nach der Tat ohne Anwalt einvernommen worden und das habe er „intellektuell nicht gepackt“. Die Anklage fuße auf seinen damaligen Angaben. Der Angeklagte habe „niemals töten wollen“. Er sei sich sicher gewesen, „dass das mit dem Stromschlag nicht funktioniert“, sieht der Verteidiger keinen Vorsatz und einen untauglichen Versuch. Die Geschworenen fragte er dann noch: „Glauben sie wirklich, dass Sie den Kindern einen gefallen tun, wenn Sie ihn als Mörder schuldig sprechen?“ Der 22-jährige selbst beteuerte dann in seinem Schlusswort, dass es ihm „unendlich leid“ tue und er nicht habe töten wollen.