Schuldeneintreibern drohten bei Prozess am Landesgericht bis zu 15 Jahre Gefängnis
In manchen Kreisen sollte man sich mit der Rückzahlung von Schulden nicht allzu viel Zeit lassen. So lenkte ein Unterländer den Zorn eines i...
➤ In manchen Kreisen sollte man sich mit der Rückzahlung von Schulden nicht allzu viel Zeit lassen. So lenkte ein Unterländer den Zorn eines ihm gut bekannten Pärchens (38, 28) aus dem Drogenmilieu auf sich, weil er Geld schuldig war. Der Besuch an einem Oktoberabend war dann eher ruppig verlaufen – wobei die Schilderung des Opfers bei der Polizei und der gestern am Landesgericht belegbare Sachverhalt doch weit auseinandergingen.
So hatte das Opfer angegeben, dass er von den Vorbestraften mit mehreren Faustschlägen traktiert worden sei. Dazu habe ihm die Frau mit einer Eisenstange in der Hand weiteres Übel angedroht. Mit zwei Rippenbrüchen und zertretener Videokamera sei er zurückgelassen worden, während sich das Paar mit seinem Fernseher, der Spielkonsole und einem Tablet-PC aus dem Staub gemacht hätte. Schwerer Raub laut Anklageschrift – fünf bis fünfzehn Jahre Haft drohten den Eintreibern.
Die Erinnerung des Opfers war vor Richter Georg Putz jedoch lückenhaft, zu sehr für Verteidiger Markus Abwerzger: „Er erwähnt ja nicht einmal, dass ihm die Angeklagten später alle Gegenstände wieder zurückgestellt hatten!“ Dazu monierte RA Abwerzger das Beweismittel des Opfers: eine Videoaufnahme seiner Zimmerkamera, welche er für die Polizei nach eigenem Gutdünken zusammengeschnitten hatte. Da fehlte einiges, aber nicht der Ausspruch der 28-Jährigen, dass das Opfer „alles retour bekommt, wenn das Geld fließt“. Ohne Bereicherungsvorsatz aber kein Raub nach dem Strafrecht. Auch die Rippenbrüche waren aus dem Angriff des Pärchens nicht zu erklären. Und so fiel die Strafe ganz anders aus als befürchtet: Je 1200 Euro Geldstrafe für Nötigung nahmen beide sofort an. Richter Putz mahnte aber: „So kann man Geld nicht eintreiben, ohne straffällig zu werden!“
➤ Ein letztlich unerklärlicher Nasenbeinbruch in einer Zelle der Justizanstalt endete gestern mit einem Freispruch. Der angeklagte Russe meinte, dass sein einst schwer drogenabhängiger Zellengenosse einfach nur aus dem Stockbett gefallen sei, nachdem dieser zuvor mit der Wand geplaudert hätte. Dies war im Zweifel nicht zu widerlegen. (fell)