Mängelhaftung soll besser werden, Konsumentenschützer unzufrieden
Als wesentliche Verbesserung soll die Frist für das Geltendmachen von Mängeln auf ein Jahr verlängert werden. Konsumentenschützer Peter Kolba kritisiert den Entwurf von Justizministerin Alma Zadić.
Wien – Justizministerin Alma Zadić (Grüne) bereitet ein neues Gewährleistungsrecht mit etlichen Verbesserungen vor. Gewährleistungsansprüche bei Waren mit Mängeln sollen künftig leichter durchsetzbar sein. Als wesentliche Verbesserung soll die Frist für das Geltendmachen von Mängeln auf ein Jahr verlängert werden. In dieser Zeit muss das Unternehmen – und nicht der Konsument – beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe vorgelegen ist. Damit kann die Reparatur eines Gerätes länger verlangt werden, sagte die Justizministerin gestern. In der Praxis berufen sich Firmen oft darauf, dass ein Mangel nicht ursprünglich vorhanden gewesen sondern später aufgetreten sei.
Verbessert werden soll auch die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen: Künftig sind drei Monate Verjährungsfrist ab Ende der Gewährleistung vorgesehen, in denen man Ansprüche geltend machen kann. Mit den neuen Regelungen können Konsumenten so einen Vertrag deutlich unbürokratischer lösen als bisher. Unternehmen sollen auch verpflichtet werden, kostenlose Software-Updates – etwa für Mobiltelefone oder Smart Goods – so lange zur Verfügung zu stellen, wie das „vernünftigerweise“ erwartet werden könne. Weiters solle bei fortlaufender Bereitstellung digitaler Leistungen sichergestellt werden, dass Verbraucher während der gesamten Vertragslaufzeit Gewährleistungsansprüche geltend machen können – und nicht nur für zwei Jahre. Geplant ist zudem, dass Konsumenten, die im Internet mit ihren Daten „bezahlen“, künftig auch Ansprüche haben. Während bisher das Gewährleistungsrecht nur für entgeltliche Verträge gilt, soll dies künftig auch dann der Fall sein, wenn etwa die Bezahlung durch die Sammlung personenbezogener Daten im Zuge der Nutzung eines Videos auf einer Online-Plattform erfolgt.
Als „ambitionslos“ bezeichnet Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines, den Entwurf. Es werde der Spielraum, den die EU-Richtlinie zugunsten der Konsumenten einräumen würde, nicht genutzt. Diese hätte ermöglicht, dass man die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bei langlebigen Waren ausdehnen könnte. Das sei nicht gemacht worden. Es werde nur die Frist für die Beweislastumkehr zugunsten des Konsumenten von einem halben auf ein Jahr erhöht. Doch die Gewährleistungsfrist bleibt für alle Güter mit zwei Jahren befristet, auch wenn diese eine längere Lebensdauer haben und damit auch geworben werde.
Die Begutachtungsfrist für das Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (GRUG) endet am 7. Mai. Die Basis für das Paket bilden zwei neue EU-Richtlinien. Das Inkrafttreten ist von Zadić für Juli geplant. (APA, TT)