Erster Prozess um Bluttat in Gerasdorf gestartet

Der erste Prozess um die Bluttat in Gerasdorf (Bezirk Korneuburg) vom Juli 2020 hat am Donnerstag unter strengen Sicherheitsvorkehrungen in Korneuburg seinen Lauf genommen. Ein 37-Jähriger muss sich wegen versuchten Mordes verantworten. Er soll als Bodyguard des erschossenen Kadyrow-Kritikers Martin B. fungiert haben. Angelastet wird Ahmed A., er habe den flüchtenden mutmaßlichen Mörder erschießen wollen, nachdem dieser Martin B. getötet hatte. Das stritt der Beschuldigte ab.

Die Vorgeschichte der Geschehnisse vom 4. Juli 2020 ist durchaus brisant. Laut Anklage war Martin B. alias Mamichan U. über Jahre hinweg Informant für das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien. Der 43-Jährige tat sich als vehementer Kritiker des tschetschenischen Regionalpräsidenten Ramsan Kadyrow hervor, den er auch auf seinem Blog beleidigt und beschimpft hatte. Obwohl Martin B. befürchten musste, damit sein Leben zu gefährden, lehnte der 43-Jährige Polizeischutz ab. Er ließ sich allerdings täglich vom nunmehr angeklagten Ahmed A. - ebenfalls ein Kadyrow-Kritiker - begleiten.

A. war daher auch am 4. Juli auf einem abseits gelegenen Firmengelände vor den Toren Wiens an der Seite von Martin B. Dieser hatte sich dort mit Sar-Ali A. verabredet, um im Rahmen eines Tauschgeschäfts eine Waffe zu erwerben. Der russische Staatsangehörige versuchte erfolglos, dem Videoblogger das Treffen auszureden. Während des Treffens versteckte sich der 37-Jährige dann in Absprache mit Martin B. in einiger Entfernung hinter einem Fahrzeug.

Dort positioniert, war Ahmed A. außerstande rechtzeitig einzugreifen, als Sar-Ali A. eine Waffe zog und auf Martin B. feuerte. Der 37-Jährige hörte in seinem Versteck zwar die Schüsse und lief herbei, doch als er das Auto von Martin B. erreichte, lag der Mann bereits tot auf der Beifahrerseite. Der mutmaßliche Schütze saß in seinem Pkw und startete den Motor. Aufgrund einer defekten Pistole konnte Ahmed A. den Flüchtenden dann nicht stoppen.

Aus der zuvor laut Staatsanwalt einwandfrei funktionierenden Tokarev M57 brach nämlich kein Schuss. Eine ballistische Untersuchung brachte später Aufschluss: Eine erste Patrone war aufgrund ihres Alters und wegen Feuchtigkeitseinwirkung defekt. Der Beschuldigte lud daraufhin erneut durch, wobei sich die kaputte Patrone verkeilte und die Waffe unbrauchbar machte. „Zum Glück für den anderen Täter“, wie der Vertreter der Anklagebehörde am Donnerstag festhielt.

Der mutmaßliche Mörder von Martin B., Sar-Ali A. (47), flüchtete zunächst. Er wurde jedoch wenige Stunden später in Linz festgenommen. Für Ahmed A. klickten noch an Ort und Stelle die Handschellen. Die defekte Pistole händigte der 37-Jährige den Beamten aus.

Verhandelt werde am Landesgericht Korneuburg nun ein „Auftragsmord von Kadyrow“, sagte der Verteidiger von Ahmed A. Er forderte zudem eine Belangung des Bestimmungstäters, eines Mannes, der in der Anklage nicht erwähnt werden würde. Sein Mandant sei Freund und Beschützer des Opfers gewesen und müsse sich nun verantworten, obwohl er bei der Ergreifung des mutmaßlichen unmittelbaren Täters geholfen habe.

Der Angeklagte habe bei der versuchten Schussabgabe das Fluchtauto von Sar-Ali A. mit einem Treffer auf die Reifen stoppen wollen. Für einen versuchten Mord gebe es „keine Beweise“, betonte der Jurist.

Die Anklage umfasst neben versuchtem Mord auch unbefugten Besitz von Schusswaffen. Ebenfalls angeführt wird ein Verstoß gegen Paragraf 3g des Verbotsgesetzes. Aus dem Verfahren ausgeschieden wurden am Donnerstag die Vorwürfe der Urkundenunterdrückung und der fortgesetzten Gewaltausübung. Bei einer Verurteilung droht dem russischen Staatsangehörigen eine Freiheitsstrafe von zehn bis 20 Jahren oder lebenslang.

Mit dem Fall des mutmaßlichen Todesschützen vom 4. Juli des Vorjahres, Sar-Ali A., beschäftigt sich unterdessen weiterhin die Anklagebehörde. Die Ermittlungen wegen Mordes seien noch nicht abgeschlossen, sagte Friedrich Köhl, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, zur APA.

(S E R V I C E - Im Gerichtsgebäude waren keine Foto- und Videoaufnahmen erlaubt. Archivbilder vom Tatort werden am heutigen Donnerstag im AOM wiederholt.)