Erster Prozess um Bluttat in Gerasdorf gestartet
Der erste Prozess um die Bluttat in Gerasdorf (Bezirk Korneuburg) vom Juli 2020 hat am Donnerstag in Korneuburg seinen Lauf genommen. Ein 37-Jähriger muss sich wegen versuchten Mordes verantworten. Er soll als Bodyguard des erschossenen Kadyrow-Kritikers Martin B. fungiert haben. Angelastet wird Ahmed A., er habe den türmenden mutmaßlichen Mörder erschießen wollen, nachdem dieser Martin B. getötet hatte. Der Beschuldigte gab an, das Fluchtauto ins Visier genommen zu haben.
Die Vorgeschichte der Geschehnisse vom 4. Juli 2020 ist durchaus brisant. Laut Anklage war Martin B. alias Mamichan U. über Jahre hinweg Informant für das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien. Der 43-Jährige tat sich als vehementer Kritiker des tschetschenischen Regionalpräsidenten Ramsan Kadyrow hervor, den er auch auf seinem Blog beleidigt und beschimpft hatte. Obwohl Martin B. befürchten musste, damit sein Leben zu gefährden, lehnte der 43-Jährige Polizeischutz ab. Er ließ sich allerdings täglich vom nunmehr angeklagten Ahmed A. - ebenfalls ein Kadyrow-Kritiker - begleiten.
A. war daher auch am 4. Juli auf einem abseits gelegenen Firmengelände vor den Toren Wiens an der Seite von Martin B. Dieser hatte sich dort mit Sar-Ali A. verabredet, um im Rahmen eines Tauschgeschäfts eine Waffe zu erwerben. Der russische Staatsangehörige versuchte erfolglos, dem Videoblogger das Treffen auszureden. Während des Treffens versteckte sich der 37-Jährige dann in Absprache mit Martin B. in einiger Entfernung hinter einem Fahrzeug.
Dort positioniert, war Ahmed A. außerstande rechtzeitig einzugreifen, als Sar-Ali A. eine Waffe zog und auf Martin B. feuerte. Der Beschuldigte hörte in seinem Versteck zwar die Schüsse und lief herbei, doch als er das Auto von Martin B. erreichte, lag der Mann bereits tot auf der Beifahrerseite. Der mutmaßliche Schütze saß in seinem Pkw und startete den Motor. Aufgrund einer defekten Pistole konnte Ahmed A. den Flüchtenden dann nicht aufhalten, obwohl das sein erklärtes Ziel war, denn: „Ich wusste, dass unweit von dieser Stelle die Autobahn ist. Die tschechische Grenze ist nicht weit von dort.“
Aus der Tokarev M57, die der 37-Jährige eigenen Angaben zufolge mehrere Tage zuvor auf dem Gerasdorfer Gelände getestet hatte, brach kein Schuss. Eine ballistische Untersuchung brachte später Aufschluss: Eine erste Patrone war aufgrund ihres Alters und wegen Feuchtigkeitseinwirkung defekt. Der Beschuldigte lud daraufhin erneut durch, wobei sich die kaputte Patrone verkeilte und die Waffe unbrauchbar machte. „Zum Glück für den anderen Täter“, wie der Vertreter der Anklagebehörde am Donnerstag festhielt.
Der Beschuldigte selbst bestritt im Rahmen der Hauptverhandlung, es auf Sar-Ali A. direkt abgesehen gehabt zu haben. „Ich zielte auf das Auto und habe versucht, auf das Rad zu schießen.“ Auf einen Reifen eines fahrenden Pkw habe er allerdings zuvor „noch niemals in meinem Leben“ gefeuert. Der mutmaßliche Mörder von Martin B., Sar-Ali A. (47), flüchtete zunächst. Er wurde jedoch wenige Stunden später in Linz festgenommen.
Am Gelände in Gerasdorf blieb der Angeklagte mit Martin B. Er habe erst dann gesehen, „dass mein Freund auf der Erde liegt“, sagte Ahmed A. „Als ich näher an ihn herankam, habe ich gesehen, dass er am Kopf verletzt ist. Für mich war schon klar, dass mein Freund jetzt umgebracht worden ist.“
Er habe danach den Notruf gewählt. Beim Eintreffen der Polizei sei er nervös und sehr emotional gewesen und habe u.a. gegen den Streifenwagen geschlagen. Für Ahmed A. klickten noch an Ort und Stelle die Handschellen. Die defekte Pistole händigte der 37-Jährige den Beamten letztlich aus.
Die Anklage umfasst neben versuchtem Mord auch unbefugten Besitz von Schusswaffen. Ebenfalls angeführt wird ein Verstoß gegen Paragraf 3g des Verbotsgesetzes. Aus dem Verfahren ausgeschieden wurden am Donnerstag die Vorwürfe der Urkundenunterdrückung und der fortgesetzten Gewaltausübung. Bei einer Verurteilung droht dem russischen Staatsangehörigen eine Freiheitsstrafe von zehn bis 20 Jahren oder lebenslang.