14 Jahre Haft für Bodyguard nach Prozess um Bluttat in NÖ

Der erste Prozess um die Bluttat in Gerasdorf (Bezirk Korneuburg) vom Juli 2020 hat am Donnerstag in Korneuburg mit einem nicht rechtskräftigen Schuldspruch für den 37-jährigen Angeklagten geendet. Der russische Staatsangehörige fasste wegen versuchten Mordes 14 Jahre Haft aus. Ahmed A. soll als Bodyguard des erschossenen Kadyrow-Kritikers Martin B. fungiert haben. Angelastet wird ihm, er habe den mutmaßlichen Mörder erschießen wollen, nachdem dieser B. getötet hatte.

Sieben von acht Geschworenen bejahten die Hauptfrage nach versuchtem Mord. Nicht rechtskräftig schuldig gesprochen wurde der Angeklagte auch wegen unbefugten Besitzes von Schusswaffen und eines Verstoßes gegen Paragraf 3g des Verbotsgesetzes. Hier fiel das Votum der Laienrichter jeweils einstimmig aus.

Mildernd wertete das Geschworenengericht die Tatsache, dass es teilweise beim Versuch geblieben ist, und das vorliegende Teilgeständnis. Als erschwerend wurden das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen mit einem Vergehen und die Begehung während offener Probezeit erachtet.