Kogler spricht von „systematischer Zerstörung“ des Festsaals
Die Zerstörung des neobarocken Festsaals im ehemaligen Hotel Europa in Innsbruck ließ im Jänner die Wogen hochgehen. In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FPÖ spricht Vizekanzler Kogler (Grüne) nun Klartext.
Innsbruck – Die Zerstörung des neobarocken Festsaals im ehemaligen Hotel Europa in Innsbruck ließ im Jänner die Wogen hochgehen. Erworben hat das Hotel im November die Carl Ludwig Immobilien GmbH, ein Gemeinschaftsunternehmen der Innsbrucker Immobiliengruppe Moser und der Bauwerk Immobilien GmbH, um 23,15 Mio. Euro. Die Zerstörung erfolgte nach der Schlüsselübergabe. In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von FP-Nationalrat Peter Wurm spricht der für die Kulturagenden in Österreich zuständige Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) Klartext.
Beim Bundesdenkmalamt sei im Oktober 2020 vom Rechtsvertreter der ehemaligen Eigentümerin angefragt worden, ob das Hotel unter Denkmalschutz stehe. Das war bekanntlich nicht der Fall. Laut Kogler hat das Denkmalamt jedoch umgehend versucht, einen Besichtigungstermin mit der Noch-Besitzerin und den Käufern festzulegen, um prüfen zu können, ob ein Verfahren zur Unterschutzstellung des neobarocken Saales einzuleiten ist. „Der Termin fand allerdings erst nach mehrfachen Urgenzen der Abteilung am 22. Dezember 2020 im Beisein des Rechtsvertreters der Erwerberin statt.“
Wie Kogler erklärt, seien dabei schon sämtlicher Stuck „offensichtlich systematisch heruntergeschlagen“, der Kamin abgebrochen, Bildwerke und Figuren ebenso wie die Portale zum Vorraum entfernt worden. „Die Fenster waren teilweise eingeschlagen, die Fenster der Okuli waren entfernt und lagen auf einem Bauschutthaufen auf der Terrasse vor dem Festsaal.“ Durch die Zerstörungen habe der Saal seine kulturelle Bedeutung verloren, so Kogler.
Schlussendlich verweist Kogler darauf, dass der Saal zum Zeitpunkt der Zerstörungen nicht unter Denkmalschutz gestanden sei, weshalb kein Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz vorliege. Weil „eine derartige systematische Zerstörung nicht absehbar war“, habe man auch kein Mandatsverfahren wegen Gefahr in Verzug zur Unterschutzstellung eingeleitet, sagt Kogler abschließend. (pn)