Nehammer: Hausdurchsuchung bei Minister weiter möglich
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hat am Sonntag die geplante Novelle der Strafprozessordnung verteidigt, wonach die Justiz Unterlagen von Behörden künftig in der Regel via Amtshilfe anfordern und eine Beschlagnahmung in einer Razzia nur noch in Ausnahmefällen möglich sein soll. In der ORF-“Pressestunde“ sagte Nehammer, er könne „garantieren“, dass es nicht so sein werde, dass ein Minister keine Angst mehr vor einer Hausdurchsuchung haben müsse.
Es gehe darum, die Verhältnismäßigkeit im Auge zu behalten, betonte Nehammer. Er verwies darauf, dass es sowohl das Instrument der Amtshilfe als auch der Hausdurchsuchung gebe. Dabei handle es sich um einen starken Grundrechtseingriff und das solle gewürdigt werden. Der Innenminister verwies darauf, dass Justizministerin Alma Zadic (Grüne) bereits klargestellt habe, dass sie die Einwände aus der Begutachtung sehr ernst nehme und dass sie nicht die Absicht habe, Hausdurchsuchungen generell unmöglich zu machen.
Dem Innenministerium gehe es bei der Reform nur um den Verfassungsschutz und darum, dass Geheimdienstunterlagen entsprechend behandelt werden, versicherte Nehammer. Dies deshalb, weil es bei der nachträglich als rechtswidrig erkannten Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) Geheimdienstunterlagen beschlagnahmt wurden.
Für die angekündigte Reform des Verfassungsschutzes, der in eine „Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst“ (DSN) umgewandelt werden soll, sei der Bericht der Kommission unter Ingeborg Zerbes, die die Fehler des BVT im Vorfeld des Terroranschlages in Wien aufgezeigt hat, „enorm hilfreich“ gewesen, erklärte Nehammer.
Im Zusammenhang mit den kritisierten Chat-Nachrichten zwischen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, Finanzminister Gernot Blümel und Bundeskanzler Sebastian Kurz (beide ÖVP) bezeichnete es Nehammer als „erstaunlich“, mit welcher Leichtfertigkeit persönliche Nachrichten von Personen veröffentlicht werden, die nicht Teil eines Verfahrens seien. Er verwies hier darauf, dass Beamten, die das Amtsgeheimnis verletzten, schwere Strafen drohen.
Angekündigt hat der Innenminister auch die Aufstellung von „schnellen Reaktionskräften“. Solche brauche es, um unmittelbare Gefahren abwenden zu können, wenn es um besonders gewaltbereite Gruppen geht, aber auch bei Demonstrationen gehe. Das habe man etwa bei dem Terroranschlag in Wien oder bei den Ausschreitungen in Favoriten gesehen. Die Bundesländer bekommen daher ab Herbst eine neue Spezialeinheit. Eine Ausnahme bildet hier nur Wien, weil es hier die WEGA gibt. Die Einsatzkräfte sollen auch eine besondere Ausrüstung und besondere Ausbildung bekommen.