Drei mutmaßliche Jihadisten in Linz vor Gericht
Der Prozess gegen mutmaßliche Jihadisten und Mitglieder des islamischen Linzer Glaubensvereins Rahmet hat am Montag wegen des Verbrechens der staatsfeindlichen Verbindung in der oö. Landeshauptstadt im Landesgericht begonnen. Der Oberste Gerichtshof hatte im Vorjahr die Urteile des Grazer Landesgerichts teilweise aufgehoben, weshalb nochmals verhandelt wird. Das Verfahren wurde nach Linz delegiert, da die Angeklagten aber auch Zeugen großteils von dort stammen.
Hauptbeschuldigter ist der Imam, dem vorgeworfen wird, junge Männer radikalisiert und für die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) angeworben zu haben. Er gilt als Gründer des Vereins und wirkte als Prediger. Mitangeklagt sind auch der Schriftführer sowie ein Mitglied des Glaubensvereins. Der Prozess, der in dieser Woche für vier Tage anberaumt ist und dem noch weitere Termine folgen werden, findet unter strengen Sicherheitsmaßnahmen statt.
In der Verhandlung sind nur drei Männer angeklagt. Das Verfahren gegen einen weiteren wurde ausgeschieden, weil es bei ihm einen Verteidigerwechsel gab und der neue nicht ausreichend Zeit hatte, sich in den Akt einzuarbeiten. Die Anklage wirft den Männern das Verbrechen der staatsfeindlichen Verbindung vor. Der Staatsanwalt betonte, es gehe nicht um die Ausübung der von der Verfassung garantierten Religionsfreiheit des Islam, sondern um kriminelle Handlungen im Sinne des radikalen Islamismus. Es handle sich um eine Art rechtsradikales Herrenmenschen-System unter Berufung auf den Glauben als absolute Wahrheit, das sich an totalitären Systemen wie Nationalsozialismus oder Stalinismus orientiere. Der Islamische Staat und die Terrororganisation Jabhat al-Nusra hätten das Ziel eines weltweiten Kalifates mit dem Rechtssystem der Scharia. Ungläubige, die dem nicht folgen, seien wertlos, dürften getötet, beraubt und versklavt werden.
Im Verein in Linz und einem weiteren in Graz sei keine Gegenerziehung junger Menschen zur in Österreich mit großen Aufwand betriebenen Integrationsarbeit betrieben worden. Sie seien dort radikalisiert worden. Die Demokratie und das Rechtssystem in Österreich würden als Zeichen des Unglaubens dargestellt. Es sei eine staatsfeindliche Verbindung gebildet worden, um eine ernsthafte Erschütterung des Staatswesens herbeizuführen - auch auf gesetzeswidrige Weise, beispielsweise durch Terroranschläge.
Dem widersprachen die Verteidiger. Der Prozess handle sich um eine Gratwanderung zwischen einerseits freier Religionsausübung und Meinungsäußerung sowie Gedankenfreiheit und andererseits strafrechtlichen Tatbeständen. Sie kündigten an, alle Angeklagten würden sich für nicht schuldig erklären. Für die Vorwürfe gebe es keine Beweise. Niemand sei animiert worden, für den IS in den Krieg zu ziehen. Das Gegenteil sei getan worden. Es habe keine staatsfeindliche Verbindung gegeben, denn auch der Obmann, der Kassier des Vereines sowie der Vermieter der Räumlichkeiten seien in diesem Zusammenhang schon freigesprochen worden.